Gleichheit ohne Angleichung

<strong>Frauen im Recht </strong><br>München: Beck-Verlag 1990<br><br> Das Buch untersucht die anhaltenden Schwierigkeiten, Rechtsgleichheit für Frauen herzustellen, und zwar aus rechtstheoretischer, historischer und soziologischer Perspektive. Sie geht der Frage nach, was Gleichberechtigung heißt und inwieweit das tradierte Konzept der Gleichheit als Menschenrecht überhaupt noch zur Formulierung der Ansprüche taugt, die Frauen heute an die gegenwärtige Gesellschaft stellen. Denn die Forderung nach Rechtsgleichheit der Frauen meint nicht die Angleichung an die Mannesstellung, die Übernahme männlicher Lebens- und Arbeitsweise, vielmehr sollte sie sich an einem für Männer und Frauen möglichen Maß von Freiheit und Gleichheit orientieren

Frauen im Recht
München: Beck-Verlag 1990
ISBN 3 406 33146 7 

Das Buch untersucht die anhaltenden Schwierigkeiten, Rechtsgleichheit für Frauen herzustellen, und zwar aus rechtstheoretischer, historischer und soziologischer Perspektive. Sie geht der Frage nach, was Gleichberechtigung heißt und inwieweit das tradierte Konzept der Gleichheit als Menschenrecht überhaupt noch zur Formulierung der Ansprüche taugt, die Frauen heute an die gegenwärtige Gesellschaft stellen. Denn die Forderung nach Rechtsgleichheit der Frauen meint nicht die Angleichung an die Mannesstellung, die Übernahme männlicher Lebens- und Arbeitsweise, vielmehr sollte sie sich an einem für Männer und Frauen möglichen Maß von Freiheit und Gleichheit orientieren. 


Vorwort

„Ziel meiner Rechtskritik ist nicht die Perpetuierung des Geschlechterkampfes um das ,richtige Recht’, auch nicht eine ‚Politik des Unterschiedes’, die sich auf einen Separatismus, d. h. zwei nach Geschlechtern getrennte Gesellschaften einrichtet und doch die Strukturen sozialer Ungleichheit und geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung nicht verändern kann oder mag. Das Ernstnehmen, mehr noch: das Zur-Geltung-Bringen der anderen Wertmaßstäbe von Frauen beinhaltet ein neues Verständnis und eine veränderte Praxis der ,Freiheit und Gleichheit’, ist m. E. das noch nicht eingelöste Versprechen der Menschenrechte als Denkmöglichkeit humaner Verhältnisse. Gleichheit als Inbegriff des Rechts verspricht eine Beziehung zwischen Menschen, die statt auf Unterordnung und Unterwerfung auf gleicher Freiheit zum Handeln, auf einer ,Dynamik der Wechselseitigkeit’ (Gilligan) und der Anerkennung von Verschiedenem beruht.” 


Inhalt

Einleitung

  1. Was heißt Gleichberechtigung?
    1. Frauenrechte als Menschenrechte – ein rechtstheoretisches und politisches Problem
    2. In den Fußstapfen der Philosophen: Die historische Bedeutung des Gleichheitsbegriffs Menschlichkeit gegen Staatsräson: Die Opposition der Antigone – Die Gleichheit vor Gott in einer Herrenkirche – Natürliche oder zivile Gleichheit: Vom Natur- zum Vernunftrecht – Geschlecht – eine politische Kategorie: Rousseau und Fichte
    3. Menschenrechte auch für Frauen — Der Gegenentwurf der Olympe de Gouges „Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin” – Andere Maßstäbe für Freiheit und Gerechtigkeit – Tribüne und Schafott: Die politischen Rechte der Frau – Das Eigentum an der eigenen Person – Ein bedenkenswertes Erbe
    4. Gleichberechtigung oder weibliche Eigenart —Das Programm der alten Frauenbewegung Die Achtundvierzigerinnen: Für unteilbare Freiheit – Geschlechtsvormundschaft – aber „die Menschenrechte haben kein Geschlecht” – Gemäßigt oder radikal – oder wie „die Menschenrechte unters Fußvolk geraten”
    5. Zwischenbilanz: Gleichberechtigung ohne Gleichheit
  2. Barrieren gegen die Gleichberechtigung
    Drei rechtshistorische und rechtssoziologische Fallbeispiele
    1. “Bis an die Wurzeln des Übels” — Rechtskämpfe und Rechtskritik der Radikalen in der alten Frauenbewegung Das Stimmrecht der Frauen: Krone oder Fundament? – Der Kampf gegen das Bürgerliche Gesetzbuch: Ein neues Rechtsbewußtsein der Frauen – Rechtsschutzvereine: Hilfe von Frauen für Frauen – Eheboykott: Propaganda der Tat -Kehrseiten: Die doppelte Moral – Geschlechtsjustiz – Nur eine Anmerkung: Zur Geschichte des § 218 StGB – Die Rechte der Mutter: Rechtserrungenschaften des Bundes für Mutterschutz – Noch einmal das Stimmrecht der Frauen: Richtungskämpfe – Friedensarbeit und Frauenrechte oder das Verhältnis von Recht und Gewalt – Anknüpfungspunkte für die Rechtsdiskussion heute
    2. Über Geschlechtsvormundschaft — oder Die Frau als Rechtsperson in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts Der Flickenteppich der Frauenrechte: Die verschiedenen Rechtsquellen und Rechtskreise – Patriarchale Rechtswissenschaft – „Ein Leib – ein Gut” – Deutschrechtler und Romanisten – „Einige deutsche Gesetz-Paragraphen” – Die Rechtslage aus der Sicht der Frauen – Das Strukturprinzip patriarchaler Herrschaft
    3. Gespräche mit Frauen über Recht Rechtsmeinungen und Unrechtserfahrungen heute Der Anlaß, die Untersuchung und die Teilnehmerinnen — Das Recht der Frauen auf Erwerb — Jede Frau oder jeder Mensch hat ja einen Anspruch auf Arbeit” — „Was haben wir denn eigentlich mit der Gleichberechtigung gewonnen?” Oder: Die Verlustrechnung — Der „Frieden in der Ehe” oder die “privaten Probleme” der Frauen — „Gleichberechtigung in der Ehe ist nicht Sache des Arbeitsförderungsgesetzes” — Unrechtserfahrungen und Bewältigungsstrategien — Resümee

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Anhang
Gegenüberstellung der “Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin” (1791) und der “Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte” von 1789