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	<title>Ute Gerhard</title>
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	<description>Soziologin, Juristin, Professorin emerita</description>
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		<title>Rezension von Rolf Löchel aus Literaturkritik.de</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/rezension-loechel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2020 12:56:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Angleichung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Ute Gerhard]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>Dimensionen feministischer Rechtskritik</strong><br>Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2018 <br><br>
Recht ist ein Spiegel gesellschaftlicher Machtverhältnisse, zugleich eröffnet es Wege, diese Verhältnisse zu verändern. Seit dem 19. Jahrhundert haben Frauenbewegungen als Motoren sozialen Wandels politische Widersprüche und soziale Ungleichheiten aufgezeigt und andere Standards für Gerechtigkeit eingeklagt. „Für eine andere Gerechtigkeit“ diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung, ohne Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie aus den Augen zu verlieren. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit verstehe ich nicht als absolutes Prinzip, sondern als relationales und dynamisches Konzept. Denn Rechte sind kein Haben oder Besitz, sie müssen vielmehr im jeweiligen Kontext immer wieder erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden ]]></description>
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<p></p>



<div class="wp-block-group"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" style="margin: 4px 0 -10px -10px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png" alt="Für eine andere Gerechtigkeit" class="wp-image-582" width="250" height="354" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit-212x300.png 212w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></figure></div>
</div></div>



<p></p>



<p style="font-size:16px;color:#a80064;"><strong>Care – ein revolutionäres Projekt. <br>Die feministische Soziologin Ute Gerhard plädiert überzeugend „für eine andere Gerechtigkeit“.</strong></p>



<p>in: Löchel, <em>Literaturkritik.de</em> 2019, Nr. 3 &nbsp;&nbsp;&nbsp;<a href="https://literaturkritik.de/gerhard-fuer-eine-andere-gerechtigkeit-care-ein-revolutionaeres-projekt,25409.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">➜ Auf Literaturkritik.de lesen</a></p>



<p>Unter Feminismus wird vielerlei verstanden, hat Margarete Stokowski in ihrem Buch <em><a href="https://literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=25281" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die letzten Tage des Patriarchats</a> </em>zu Recht konstatiert und auch gleich ihre eigene Definition vorgetragen. Ute Gerhard, auch sie Feministin und zudem eine renommierte Soziologin, legt in ihrem neuen Buch <em>Für eine andere Gerechtigkeit</em> eine andere und weit nachvollziehbarere Definition vor. Feminismus, sagt sie, „bezeichnet die Zusammenfassung aller Bestrebungen von Frauen um Anerkennung, Selbstbestimmung, politische Partizipation und soziale Gerechtigkeit“. Sein Ziel sei ein Zweifaches: Es gehe gleichermaßen um „die Befreiung bzw. Entscheidungsfreiheit jeder einzelnen Frau“ wie auch um „eine grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft und der in ihr verankerten Geschlechterordnung“.</p>



<p>Wie Titel und Untertitel verraten, zeigt Gerhards Buch <em>Dimensionen feministischer Rechtskritik</em> auf und plädiert <em>Für eine andere Gerechtigkeit</em>. So trocken, wie das klingt, ist das Buch allerdings keineswegs geschrieben – im Gegenteil, es ist gut lesbar, auch wenn die Autorin nicht darauf verzichtet, auf PhilosophInnen zu rekurrieren, die nicht eben dafür bekannt sind, eine leichte Lektüre zu bieten. Immanuel Kant zum Beispiel, mit dem sie die erste der insgesamt drei Dimensionen des Rechts bestimmt: das „seinem Inhalt oder seiner Anwendung nach“ gegebenenfalls „höchst ungerechte“ positive Recht; also das, „was die Gesetze an einem gewissen Ort zu einer gewissen Zeit sagen oder gesagt haben“. Als zweite Dimension tritt die „praktische Rechtsanwendung“ hinzu, mithin die empirischen „Rechtstatsachen“. Die dritte Dimension bilden die über diese hinausgehenden kritischen „Vorstellung von einem anderen, gerechteren oder ‚richtigen‛ Recht“. In ihnen spiegelt sich ein „utopisches Verlangen nach Gerechtigkeit“, das ein „Grundbedürfnis der menschlichen Existenz“ sei. Recht und Rechte, so Gerhard weiter, werden nicht ein für allemal gewährt oder errungen, sondern müssen stets aufs Neue verhandelt, verteidigt und erworben werden. Recht könne also sowohl „Befreiungs- wie Herrschaftsinstrument“ sein. Entscheinend dabei sei, dass die&nbsp;bereits „gewährleisteten Rechte“ überhaupt in Anspruch genommen werden.</p>



<p>Damit ist der argumentative Boden für Gerhards „Forderungen nach Verwirklichung des Rechts auf Freiheit und Gleichheit“ bereitet, wobei die von ihr gemeinte Gleichheit „unter Berücksichtigung sozialer Ungleichheit und Differenzen auf materiale Gerechtigkeit zielt“. Spätestens hier wird ihr feministischer Ansatz relevant. Denn als Ausdruck von Machtverhältnissen „verkörpern“ die ersten beiden Dimensionen des Rechts theoretisch wie praktisch „männliche Denkweisen, Maßstäbe und Interessen“. Besonders deutlich tritt das im Privatrecht hervor, zu dem etwa das Personenrecht und das Familienrecht zählen. Im Strafrecht wird das maskulinistische Wesen des Rechts etwa im Abtreibungsrecht der Paragrafen 218 und 219a offenkundig. Waren bislang alle Kämpfe&nbsp;für eine Abschaffung des frauenfeindlichen Abtreibungsrechts vergeblich, so wurde nach harten Auseinandersetzungen im Bereich des Privatrechts immerhin „ein Flickenteppich von Frauenrechten“ errungen. Doch „bei aller Buntheit“ lässt er nach wie vor „die Formen patriarchaler Herrschaftssicherung noch in der Systematik des geltenden Rechts erkennen“.</p>



<p>Ungeachtet aller ihrer unterschiedlichen Positionen teilt die „notwendig interdisziplinär“ arbeitende Geschlechterforschung in der Rechtswissenschaft ein „nicht nur formales, sondern ‚materiales‛ und zugleich problemorientiertes Verständnis von Gleichberechtigung“, in dessen Zentrum die „Realisierung des Gleichheitskonzeptes in der Lebensrealität von Frauen und Männern“ steht. Es geht also keineswegs um eine Gleichstellung der Geschlechter in einer an männlichen Vorstellungen und Lebenswirklichkeiten orientierten Gesetzgebung, sondern vielmehr darum, die „ungleichen Ausgangsbedingungen“ von Männern und Frauen bei der Verwirklichung des „Gleichheitskonzeptes“ zu bedenken.</p>



<p>Gegen diversitätstheoretische Ansätze, die angesichts unterschiedlicher weiblicher Lebenswirklichkeiten und -perspektiven die Berechtigung der Rede von „den Frauen“ infrage stellen, erklärt Gerhard, dass „die soziale Gruppe der Frauen“ von jeher und stets aufs Neue „durch typische und spezifische Unrechtserfahrungen verbunden“ sei. Dabei wussten FeministInnen spätestens seit Beginn der Neuen Frauenbewegung, dass Frauen „unterschiedliche gesellschaftliche Positionen einnehmen und erst auf gemeinsame Interessen eingestimmt, für kollektives Handeln umworben werden müssen“.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>Die Allgegenwart von Gewalt im Leben von Frauen, sei es häusliche Gewalt oder Vergewaltigung im Krieg, die als Dominanzstruktur in alle Lebensbereiche hineinwirkt, bildet eine gemeinsame Erfahrung und somit eine Brücke zwischen den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten in Nord und Süd, Ost und West, die zum Vehikel der Solidarisierung und Mobilisierung wurde.</p></blockquote>



<p>Mehr noch, es erweise sich als „ein theoretisches Problem“, wenn „die Ungleichheit und Differenz zwischen den Geschlechtern durch die Differenzen unter den Frauen ersetzt, ja gegeneinander ausgespielt werden“.</p>



<p>Gerhard weist auf die besondere Bedeutung des Kampfes um Geschlechtergerechtigkeit für alle Kämpfe um Gerechtigkeit hin. Denn, wie sie darlegt, stehen der „Ausschluss und Einschluss“ der Frauen, die von ihnen „erkämpften Zugeständnisse und die noch nicht für alle möglichen Schritte zu Selbstbestimmung und Emanzipation paradigmatisch für andere Figurationen der Ungleichheit“. So können die „Kategorie Geschlecht“ und die von FeministInnen erstrittenen „Innovationen im Gleichberechtigungsrecht“ als „Paradigma und Türöffner für die Wahrnehmung zusätzlicher Diskriminierungsgründe“ fungieren.</p>



<p>Den Legenden jüngerer Queer- und GenderfeministInnen, erst sie hätten ein intersektionales Bewusstsein entwickelt, hält sie zu Recht entgegen, dass „die Analyse von Klasse und Geschlecht“ schon seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik „der Drehpunkt“ feministischer Diskussionen und Praxen war, ebenso wie die Trias „<em>women, race and class</em> in den USA“.</p>



<p>Gerhard hat ihr Buch in drei Hauptteile gegliedert. Im ersten zeichnet sie die deutschen Kämpfe um Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit seit der historischen Rede von Helke Sander 1968 auf dem 23. Delegiertenkongress des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) nach und bindet sie an die jeweiligen theoretischen Vorstellungen und Konzepte zurück. Ein besonderes Augenmerk richtet die Autorin dabei auf den „Einigungsprozess“ Deutschlands nach 1989, den sie als „beispiellose Inszenierung männlicher, patriarchalischer und ökonomischer Interessenpolitik“ analysiert. Eindrücklich erinnert sie daran, wie die ostdeutschen Frauen im Laufe dieses Prozesses „in mehrfacher Hinsicht marginalisiert und diskriminiert“ wurden, und zwar nicht nur von staatlicher Seite, sondern ebenso sehr „auf der Ebene gewerkschaftlicher Interessenpolitik“ wie auch „bei der Abwicklung und Neuformierung der ostdeutschen Wissenschaftslandschaft“. Interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere Gerhards Zusammenfassung der Verfassungsdebatte nach der Wiedervereinigung.</p>



<p>Auch moniert sie zu Recht, dass die selbstgenügsame „feministische Sprachkritik“ der vergangenen Jahre, die sich im Elfenbeinturm universitärer Queerstudies um sich selbst dreht, weitgehend anstelle politischer Praxis und gesellschaftlicher Vermittlung getreten ist, und klagt eine Auseinandersetzung mit Geschlechterfragen und Feminismus ein, die „nicht nur akademisch, als Spielart eines vom Handlungsdruck befreiten Geschlechterwissen geführt wird“, sondern „immer auch zugleich engagierte Kritik an den Verhältnissen“ sein müsse.</p>



<p>Nimmt dieser erste Teil internationale Diskurse eher am Rande in den Blick, so weitet der zweite die Perspektive grundsätzlich. Er geht weiter in die Vergangenheit zurück und stellt nicht mehr die deutschen Auseinandersetzungen in den Mittelpunkt, sondern die Kämpfe um Frauenrechte in Europa seit dem 19. Jahrhundert. Dabei arbeitet Gerhard insbesondere heraus, wie bedeutend das Privatrecht für die Zementierung der Rechtsungleichheit von Frauen war. In einem Unterabschnitt wendet sie sich zudem dem <a rel="noreferrer noopener" href="https://literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=25004" target="_blank">Kampf ums Frauenstimmrecht</a> zu. Die Autorin umreißt außerdem die „wichtigsten Streitpunkte und Strategien“, die die Geschichte der Feminismen im 20. Jahrhundert geprägt haben. Instruktiv ist in diesem Abschnitt nicht zuletzt ihre Auseinandersetzung mit dem altbekannten, allerdings tatsächlich bloß scheinbaren Paradoxon, dass FeministInnen „auf dem Recht auf Gleichheit und gleichzeitig auf der Berücksichtigung und Anerkennung der Differenz bestehen“. Das Paradoxon ist nur ein vermeintliches, weil die Forderung nach Gleichheit und Anerkennung der Verschiedenheit keineswegs in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Vielmehr „setzt Gleichheit die Verschiedenheit der Menschen ja voraus“ – andernfalls wäre das Rechtsmittel überflüssig. Auch kann es sich beim Rechtsbegriff der Gleichheit „nur um die Gleichheit <em>in bestimmten</em>, für die Lebenschancen <em>relevanten Hinsichten</em> handeln, niemals aber um Identität oder Angleichung“. Ähnlich verhalte es sich mit dem angeblichen Gegensatz zwischen Gleichheit und Freiheit, die tatsächlich „auf einander verweisen“ und sich „ergänzen“. Denn weder genügt „Freiheit ohne Gleichheit, noch weniger Gleichheit ohne Freiheit demokratischen Ansprüchen“. </p>



<p>Im dritten und wichtigsten Abschnitt nimmt Gerhard schließlich „soziologische Analysen zu den Kernthemen geschlechterspezifischer Benachteiligung und Unterordnung im Bereich Arbeit, Familie oder privaten Lebensformen und besonders zu <em>Care</em> als Ensemble fürsorglicher Praxen“ vor. Dabei macht sie sich für das von der Marxistin Frigga Haug als „Care-Syndrom“ bespöttelte <em>Care-</em>Konzept stark. In diesem Schlüsselbegriff kommt der Autorin zufolge „ein genuin feministisches Anliegen“ zum Ausdruck, das einen „Kern feministischer Gesellschaftskritik erkennbar“ mache. Denn es ziele auf eine „grundlegende Veränderung gesellschaftlicher Strukturen, deren Zentrum die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung ist“. Als „sozialpolitisches Konzept der ‚Sorge für andere‛“ gebe es „normative Leitlinien“ vor, die es nicht nur in privaten, sondern auch und gerade in politischen Beziehungen umzusetzen gelte. <em>Care</em>-Konzepte seien „gesellschaftskritische Entwürfe und feministische Visionen zugleich“. Als solche stehen sie dafür, „wie Liebe und Recht als ‚Fürsorglichkeit‛ und in Verantwortung füreinander gleichberechtigt gelebt werden können“. Werde diese Konzeption zu Ende gedacht, führe das zu dem Schluss, „dass eine nicht nur geschlechtergerechte, sondern grundsätzlich alle Dimensionen der Ungleichheit berücksichtigende Politik der Lebenssorge die Neuverteilung der Arbeiten und Sorgetätigkeiten zwischen Männern und Frauen sowie die Umstrukturierung der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme, nicht zuletzt die Umwertung der dominierenden Werthaltungen und politischen Prioritäten beinhalten müsste“. Das sei „ein in der Tat revolutionäres Projekt“.</p>



<p></p>



<p><a href="https://ute-gerhard.de/rezensionen/">➜ Weitere Rezensionen</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rezension von Claudia Kraft aus L’Homme (2, 2020)</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/rezension-kraft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2020 13:58:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Rezension von Claudia Kraft aus L’Homme (2, 2020):<br><br>
Ute Gerhard glaubt an die positive Veränderungskraft einer liberalen Rechtsordnung. Sie ist aber zugleich überzeugt, dass nur eine feministisch informierte Rechtskritik den emanzipativen Charakter des Rechts zum Tragen kommen lässt. Ihr wissenschaftliches Oeuvre ist der Beleg dafür, dass die Zusammenschau von feministischer Rechtskritik, sozialwissenschaftlicher Geschlechterforschung und historischen Analysen von Geschlecht und Recht wissenschaftlich produktiv und gesellschaftspolitisch ausgesprochen relevant ist. In der vorliegenden Aufsatzsammlung erweist sie sich als eine ebenso politisch eingreifende wie rechts-, sozial- und geschichtswissenschaftlich beschlagene Analytikerin, die in der Sprache des Rechts keine Replikation eines repressiven Systems sieht, sondern ein machtvolles Instrument zur Behandlung struktureller Benachteiligung, die aus einer noch immer hierarchischen Geschlechterordnung resultiert. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img decoding="async" style="margin: 4px 0 -10px -10px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png" alt="" class="wp-image-582" width="250" height="354" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit-212x300.png 212w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></figure></div>



<p style="font-size:16px;color:#a80064;"><strong>Für eine andere Gerechtigkeit <br>Dimensionen feministischer Rechtskritik</strong></p>



<p>in: <em>L’Homme</em>, 31. Jg. Heft 2/20, S.165-168 </p>



<p>Ute Gerhard glaubt an die positive Veränderungskraft einer liberalen Rechtsordnung. Sie ist aber zugleich überzeugt, dass nur eine feministisch informierte Rechtskritik den emanzipativen Charakter des Rechts zum Tragen kommen lässt. Ihr wissenschaftliches Oeuvre ist der Beleg dafür, dass die Zusammenschau von feministischer Rechtskritik, sozialwissenschaftlicher Geschlechterforschung und historischen Analysen von Geschlecht und Recht wissenschaftlich produktiv und gesellschaftspolitisch ausgesprochen relevant ist. In der vorliegenden Aufsatzsammlung erweist sie sich als eine ebenso politisch eingreifende wie rechts-, sozial- und geschichtswissenschaftlich beschlagene Analytikerin, die in der Sprache des Rechts keine Replikation eines repressiven Systems sieht, sondern ein machtvolles Instrument zur Behandlung struktureller Benachteiligung, die aus einer noch immer hierarchischen Geschlechterordnung resultiert. Die Gliederung des Bandes zeigt eindrücklich, auf welch breitem Fundament ihre Forschungen aufruhen, in denen sowohl Interdisziplinarität als auch die gesellschaftliche Relevanz von Wissenschaft keine bloßen Schlagworte bleiben, sondern in sprachlich luziden Analysen umgesetzt werden. </p>



<p>Die Texte in Teil 1 „Frauenbewegung und Recht“ drehen sich um den Beitrag, dendie Frauenbewegung(en) und der Feminismus seit der Französischen Revolution dabeigeleistet haben, Gleichheit nicht nur durch die formale Verleihung gleicher Rechte zuerlangen, sondern in immer neuen Kontexten auch darum zu kämpfen, dass in der Gleichheit auch Differenz anerkannt wurde und wird. Für Gerhard ist klar, dass politische Einmischung und die aktive Nutzung bestehenden Rechts in jedem Fall einerseit den 1990er Jahren zunehmend durch radikale Sprach- und Rechtskritik geprägten dekonstruktivistischen Geschlechterforschung vorzuziehen ist, die sie für die „Grundlagenkrise des Feminismus“ (S. 53) seit den 1990er Jahren verantwortlich macht. So sehr man ihr darin zustimmen mag, so wichtig bleibt doch eine historisch-kritische Perspektive auf die Frauenbewegung, in der auch Leerstellen und Ausblendungen immer wieder thematisiert werden. Die Darstellung liest sich teilweise wie ein in der Rechtsgeschichte häufig anzutreffendes „Durchbruchsnarrativ“,<sup>1</sup> das sehr dezidiert herausgehobene Zäsuren benennt, um diesem Narrativ Plausibilität zu verleihen.</p>



<p>Bei Gerhard ist es etwa die Französische Revolution, die – repräsentiert in der „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ von Olympe de Gouges – den Startpunkt für das Wirken der Frauenbewegung darstellt. Hier könnte man durchaus kritisch auf den von de Gouges mehr oder weniger unverändert übernommenen Artikel 3 der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ hinweisen. Dieser macht die „Nation“ und damit ein Kollektiv zur letztlichen Trägerin von Herrschaft beziehungsweise Souveränität und die bürgerliche Frauenbewegung, der die Autorin ihr Hauptaugenmerk widmet, zu einem integralen Bestandteil einer auf Ausgrenzung basierenden Ordnung. Im Rahmen letzterer wurden emanzipatorische Ziele oft einer Unterordnung unter ein (ethno-)nationales Kollektiv geopfert.</p>



<p>Einen weiteren „Durchbruch“ – nun für Frauenrechte als Menschenrechte – konstatiert Gerhard für das Jahr 1993, als auf der ersten UN-Menschenrechtskonferenz Frauenrechte als zentraler Gegenstand auf der Agenda universaler Menschenrechte etabliert wurden. Hier könnte man entgegnen, dass sie die Geschichte des Kalten Krieges und das Ringen zwischen Ost und West um unterschiedliche Menschenrechtskonzepte völlig ausblendet, wie auch generell der Beitrag der sozialistischen Frauenbewegung für die Formulierung von Frauenrechten eher als eine Defizitgeschichte erzählt wird. Damit wird aber ein wichtiger Strang der Rechtsentwicklung, nämlich der Kampf um materielle Rechte, marginalisiert. Man versteht jedoch die internationale Rechtsentwicklung und etwa das Zustandekommen des „Übereinkommens zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau“, das von der UNO 1979 verabschiedet wurde und das ausführlich thematisiert wird, nicht vollständig, wenn man den immensen Einfluss des sozialistischen Lagers ausblendet, das in den 1970er Jahren nicht nur die Interessen der „Zweiten“, sondern auch großer Teile der „Dritten Welt“ vertrat. Eine (kritische) Historisierung auch dieser Traditionslinie der Rechtsentwicklung erscheint folglich für eine vollständige Historisierung unabdingbar.<sup>2</sup></p>



<p>Ein solche umfassende Historisierung nimmt die Autorin sehr viel stärker in Teil 2 des Buches „Zur Geschichte der Frauenrechte und den Kämpfen um Anerkennung“ vor. Hier wird klar, dass sie sich keinerlei Illusionen über die in das Rechtssystem derbürgerlichen Gesellschaft eingeschriebene strukturelle Benachteiligung von Frauen macht. Am Beispiel der Folgen bürgerlicher Privatrechtsordnungen für Frauen zeigt sie für eine Vielzahl europäischer Länder im 19. Jahrhundert, wie nachhaltig das Zusammenwirken von Rechtsbestimmungen und einer damit fixierten geschlechtlich codierten Arbeitsteilung die Durchsetzung von Gleichberechtigung erschwerte. Am Beispiel des Kampfes um das Frauenwahlrecht in Deutschland und Großbritannien wird auch die seit dem 19. Jahrhundert voranschreitende Demokratisierung einer kritischen Analyse unterzogen, musste die Frauenstimmrechtsbewegung doch gerade in Ländern mit älteren parlamentarischen Traditionen besonders lange um das Stimmrecht kämpfen. Generell kann festgehalten werden, dass das Frauenwahlrecht seltener als Konsequenz eines deliberativen politischen Prozesses, sondern zumeist in gesellschaftlichen Krisen- und Ausnahmesituationen verliehen wurde. In dem Beitrag zur Gleichstellungspolitik der Europäischen Union entwickelt Gerhard die These, dass sich der Wechsel der Bezugsebene von der demokratischen Ordnung der Nationalstaaten hin zu einer sich anfänglich als Wirtschaftsgemeinschaft verstehenden, sich aber zunehmend auch als Rechtsgemeinschaft konstituierenden europäischen Gemeinschaft positiv auf die rechtliche Gleichstellung von Frauen auswirkte.</p>



<p>Gerhards Analysen finden ihren argumentativen und gegenwartsbezogenen Höhepunkt im dritten Teil des Buches, der sich mit der „Gesellschaftskritik in der Geschlechterperspektive“ beschäftigt. In einer wissensgeschichtlichen Perspektive auf die Geschichte der Soziologie verdeutlicht sie zunächst, dass durch die systematische Einbeziehung der Geschlechterdifferenz in die Methoden und Gegenstände der Sozialwissenschaften ein fundamental neues Konzept gesellschaftlicher Solidarität entwickelt werden kann. Im Zentrum der sich daran anschließenden Analysen steht die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die am Beispiel einer feministisch inspirierten Kritik von Ehe und Familie auf den Prüfstand gestellt wird. An diesem Gegenstand erweist sich die Reflexion über Gleichheit in der Differenz als besonders produktiv. Die Autorin kritisiert nicht nur den traditionellen Ehediskurs, in dem über die Entgegensetzung von „Liebe“ und „Recht“ das Nachdenken über Gerechtigkeit in den Ehe- und Familienbeziehungen lange Zeit verunmöglicht wurde. Auch neue (neoliberale) Konzepte, die die Trennung zwischen Erwerbs- und Hausarbeit verschleiern und nur noch von „adult workers“ sprechen, lehnt sie ab, weil damit keine umfassende gesellschaftliche Solidarität verbunden ist, wie etwa das neue bundesrepublikanische Unterhaltsrecht von 2008, das ein Ende „nachehelicher Solidarität“ verkündete, oder die Auslagerung von ehemals unbezahlter Haus- und Pflegearbeit an neue Unterprivilegierte – in diesem Fall Migrant*innen – belegen. Gerhard plädiert für eine innovative Perspektive auf gesellschaftliche Arbeitsteilung, indem sie an die aktuellen Debatten über Careals „einem Schlüsselkonzept für eine zukunftsfähige Gesellschafts- und Sozialpolitik“ (S. 325) anschließt. Sie hat dabei nicht nur eine Rekalibrierung der geschlechtlichen, sondern auch der internationalen Arbeitsteilung im Blick und fordert nachdrücklich ein neues Nachdenken über gesellschaftliche Solidarität, in der Geschlecht als eine von vielen Quellen der Ungleichheit ernst genommen wird. Ein analytisch überzeugenderer und gesellschaftspolitisch relevanterer Kommentar zurgegenwärtigen Krise im Zeichen des Corona-Virus’ ist wohl kaum vorstellbar.</p>



<a href="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Rezension_LHomme-Fu%CC%88r-eine-andere-Gerechtigkeit.pdf#zoom=Fit" target="_blank" alt="Rezension von Claudia Kraft" rel="noopener noreferrer">➜ Fußnoten siehe PDF</a>



<p><a href="https://ute-gerhard.de/rezensionen/">➜ Weitere Rezensionen</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rezension von Katrin Meyer</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/rezension-meyer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Nov 2020 12:20:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Plädoyer für die Sprache der Menschenrechte. Ute Gerhard zur Geschichte und Aktualität feministischer Rechtskritik in: ethik und gesellschaft 1/2020 Wer verstehen will, wie sich in europäischen Gesellschaften das Prinzip der Rechtsgleichheit historisch und systematisch entwickelt hat, kann die Geschichte feministischer Bewegungen und Theoriebildungen nicht außer Acht lassen. Insbesondere die Geschichte der feministischen Rechtskritik machtContinue reading &#8594;]]></description>
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<figure class="alignleft size-large is-resized"><img decoding="async" class="wp-image-582" style="margin-left: -10px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png" alt="" width="250" height="354" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit-212x300.png 212w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></figure>
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<p style="font-size:16px;color:#a80064;"><strong>Ein Plädoyer für die Sprache der Menschenrechte. <br>Ute Gerhard zur Geschichte und Aktualität feministischer Rechtskritik</strong></p>



<p>in: <em>ethik und gesellschaft</em> 1/2020 </p>



<p>Wer verstehen will, wie sich in europäischen Gesellschaften das Prinzip der Rechtsgleichheit historisch und systematisch entwickelt hat, kann die Geschichte feministischer Bewegungen und Theoriebildungen nicht außer Acht lassen. Insbesondere die Geschichte der feministischen Rechtskritik macht deutlich, welches Potenzial dem Gleichheitsprinzip als Grundlage der Entfaltung und Ausweitung der Menschenrechte innewohnt, aber auch, wo seine Kehrseiten und Fallstricke liegen. Feministische Visionen von Gerechtigkeit haben in der einen oder anderen Weise immer mit den Grenzen des abstrakten Gleichheitsprinzips gerungen und auf ein Problem aufmerksam gemacht, das für jede Überwindung gesellschaftlicher Diskriminierung relevant ist: Substanzielle Gleichstellung kann nicht auf formale Rechtsgleichheit und Antidiskriminierung reduziert werden, sondern muss materielle, soziale und politische Gleichstellung miteinbeziehen. Das bedeutet auch, dass Gleichheit, insbesondere zwischen Geschlechtern, nicht einfach den weißen männlichen bürgerlichen Standard von Lebens- und Arbeitsformen zum allgemeinen Maßstab erheben darf. Rechtsgleichheit muss auf die unterschiedlichen sozialen Ausgangsbedingungen von Menschen Rücksicht nehmen und Gleichheit auch für ›Ungleiche‹ garantieren können.</p>



<p>Ute Gerhard, die bis 2004 Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Frauen- und Geschlechterforschung an der Goethe- Universität Frankfurt am Main war, hat seit den 1980er-Jahren mit zahlreichen Forschungen zu einem feministischen Verständnis von Recht und Geschlechtergerechtigkeit beigetragen. Der 2018 erschienene Band Für eine andere Gerechtigkeit. Dimensionen feministischer Rechtskritik versammelt ältere und neuere Texte Gerhards zu dieser Thematik und bietet einen vertieften Überblick über den aktuellen Stand und die Entwicklung von Frauenrechten bis zur Gegenwart. Im Zentrum des Buches steht die These, dass das Recht trotz aller Begrenzungen ein entscheidendes Instrument – eine »befreiende Kraft« (14) – ist, um eine geschlechtergerechte Gesellschaft zu gestalten und auch in Zukunft weiterentwickeln zu können.<br></p>



<p>Der Band setzt drei Schwerpunkte. Im ersten Teil (19–132) geht es um systematische Überlegungen zum Verhältnis von Feminismus und Recht. Im Aufsatz ›Nicht nur Gleichberechtigung – Frauenbewegung, Feminismus und Geschlechterpolitik in der Bundesrepublik‹ rekonstruiert Gerhard die unterschiedlichen Entwicklungen und thematischen Verschiebungen der seit den 1970er-Jahren einsetzenden Neuen Frauenbewegung in Westdeutschland und der gegenläufig dazu betriebenen Frauenpolitik in Ostdeutschland sowie neuere Entwicklungen in feministischen Theorien, die insbesondere seit den 1990er-Jahren durch den dekonstruktivistisch-poststrukturalistischen Ansatz von Judith Butler und der queer theory geprägt wurden. Dass dabei, so Gerhards Einschätzung, das Recht im poststrukturalistischen Feminismus »diskreditiert« (57) werde, hält sie für einen schwerwiegenden Fehler, da es das emanzipatorische Potenzial von Recht unterschätze.</p>



<p>Im Aufsatz ›Wozu Menschenrechte? Über Unrechtserfahrungen oder das Aussprechen einer Erfahrung mit Recht, das (bisher) keines ist‹ macht Gerhard deutlich, dass der internationale Menschenrechtsdiskurs, wie er mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 angestoßen wurde, Frauen überhaupt erst die Möglichkeit bot, Unrechtserfahrungen zu benennen und öffentlich zu machen. Für Gerhard gilt: »Unrechtserfahrungen brauchen eine Sprache, um als solche formuliert zu werden.« (97) Dass die universalen Menschenrechte eine solche Sprache bieten, schließt nicht aus, dass deren Umsetzung umstritten und Vorbehalten ausgesetzt ist. Gerhard beschreibt den schwierigen Weg der Institutionalisierung von Frauenrechten seit den 1970er-Jahren in Bezug auf die Meilensteine der internationalen (Frauen-)Konferenzen in den 1980er- und 1990er-Jahren (u.a. Nairobi 1983, Wien 1993, Peking 1995) und der Ausarbeitung von internationalen Übereinkommen, insbesondere der Frau- enrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women), die 1979 von der UNO- Generalversammlung verabschiedet wurde und als »Magna Charta der Frauenrechte« (108) gilt – eine Charta notabene, die bis heute von den USA nicht ratifiziert wurde.</p>



<p>Für die Ausarbeitung einer internationalen feministischen Agenda besonders wichtig waren auch die in den 1980er-Jahren geführten Debatten zwischen Frauen aus dem globalen Süden und Norden, in denen es um eurozentristische und postkoloniale Vorstellungen von individueller Gleichheit und reproduktiven Rechten ging. Der Satz »Frauenrechte sind Menschenrechte«, der im Abschlussdokument der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Beijing formuliert wurde, ist für Gerhard darum bedeutsam, weil damit die als privat und partikular abgewerteten Unrechtserfahrungen von Frauen in das Konzept von Menschenrechten Eingang finden konnten. Das Statement war keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis von zähen Verhandlungen zwischen Staaten, NGOs und religiösen Autoritäten, die sich gegen die Ausweitung von Genderrechten auf nicht normierte Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten wehrten. Dass mehr als zwanzig Jahre nach Peking bezogen auf den Schutz von Frauen vor Gewalt und Diskriminierung »Ernüchterung« (124) eingetreten ist, schließt für Gerhard nicht aus, dass Frauen- und Menschenrechte gerade in der heutigen Zeit, die von Krieg und Terror sowie rechtsextremen und antifeministischen Politiken bedroht ist, umso stärker verteidigt werden müssen. Frauen- und Menschenrechte dürften, so Gerhard, nie als »Luxusproblem« (124) behandelt werden. Dabei kommt zum Tragen, was Gerhard an anderer Stelle als doppelte Dimension des Feminismus definiert: dass es dabei um die »Befreiung« jeder einzelnen Frau, aber auch um eine »grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft« hin zu einer gerechten Ordnung gehe (78).</p>



<p>Im zweiten Teil des Buches (133–248) behandelt Gerhard die Geschichte der Frauenrechte und der feministischen Kämpfe im 19. und 20. Jahrhundert. Der Beitrag ›Der Kampf um das Frauenwahlrecht – Deutschland und England im Vergleich‹ beschreibt die unterschiedlichen Entwicklungen in beiden Ländern. In England formieren sich bereits früh, ab Mitte des 19. Jahrhunderts, organisierte Frauenvereine, die aus einer ›besitzindividualistischen‹ Perspektive mit dem Slogan ›no taxation without representation‹ (198) für das Frauenwahlrecht kämpfen, während dieser Prozess in Deutschland erst einige Jahrzehnte später einsetzt. Mitverantwortlich dafür war auch, dass den Frauen in Deutschland nach 1848 während Jahrzehnten die organisierte, politische Vereinstätigkeit verboten wurde. Gerhard weist zudem auf die unterschiedlichen Strategien in beiden Ländern hin. Die Frauenorganisationen in Großbritannien bildeten übergreifende Koalitionen. Sie fanden sich zu einem pragmatischen Konsens, indem sie für Frauen – analog zum Männerwahlrecht – ein an Besitz gebundenes Wahlrecht einforderten. In Deutschland dagegen zerstritten sich über diese Frage des limitierten oder allgemeinen Wahlrechts die deutschen Frauenvereine in der Hochphase der Frauenbewegung zwischen 1880 und 1914 »bis zur politischen Handlungsunfähigkeit« (211).</p>



<p>Bedenkenswert ist dabei auch, dass die Etablierung des Frauenstimmrechts in den europäischen Ländern letztlich bezugslos zur Dauer der feministischen Kämpfe oder gar demokratischen Traditionen erfolgte. So wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Großbritannien erst 1928, in Deutschland dagegen schon 1918 eingeführt. Ganz allgemein zeigt sich nach Gerhard an der unterschiedlichen Entwicklung des Frauenwahlrechts in Europa die grundsätzliche Ambivalenz oder »Doppelnatur von Recht« (217): Das Wahlrecht ist sowohl Ergebnis und Ausdruck von gesellschaftlichen Machtstrukturen, die es reproduziert und stabilisiert, als auch ein Mittel zur individuellen und kollektiven Ermächtigung. Tatsächlich wurde der feministische Kampf für das Frauenwahlrecht nach 1914 in Großbritannien und in Deutschland (auch) zur Konsolidierung nationalistischer oder gar mili- taristischer Politiken eingesetzt. Dennoch bleibt das Wahlrecht für Gerhard »das Paradigma von Rechten überhaupt« (218). Ausgehend von ihren Analysen drängt sich heute die Schlussfolgerung auf, dass Gleichberechtigung im umfassenden Sinn nur denkbar ist, wenn alle Mitglieder einer Gesellschaft das Recht und die materiellen Ressourcen für politische Teilhabe erhalten und weder durch ihren sozialen Status noch durch Nationalität und Ethnizität ausgeschlossen werden. Dabei ist auch hier im Blick zu behalten, worauf Gerhard mit einem Zitat von Otto Kirchheimer aufmerksam macht, dass nämlich politische Teilhabe immer auch Gefahr läuft, »eine bestehende Gesell- schaftsordnung zu erhalten« (217).</p>



<p>Im dritten Teil des Bandes (249–348) geht Gerhard näher auf gesellschaftskritische Debatten ein, die aus einer Geschlechterperspektive besonders aktuell sind. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit neuen vielfältigen Familien- und Lebensformen, die Gerhard im Beitrag ›Die neue Geschlechter(un)ordnung – Feministische Perspektiven auf Ehe und Familie‹ rekonstruiert. Sie skizziert unterschiedliche Familien- und Wohlfahrtsregimes in westeuropäischen Ländern, die Geschichte der Familienpolitik in der ›alten‹ BRD sowie die aktuelle Rechtslage für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Deutschland, wobei sie feststellt, dass das europäische Recht hier offensichtlich »zum Motor der Veränderung« (307) und der Anpassung an neue gesellschaftliche Verhältnisse wurde. Die Vorstellungen von Familie und Ehe werden heute in Deutschland in familienpolitischen Kontexten auch als freigewählte Netzwerke und Fürsorgebeziehungen verstanden, die von den traditionellen Vorstellungen einer ›natürlichen‹ Familie abgelöst werden. Dabei, so Gerhard, bleibt als zentrale Aufgabe der Gesetzgebung weiterhin die Frage, wie das Recht auf Privatheit (insbesondere bezogen auf Datenschutz und den Schutz der Wohnung) mit der Garantie subjektiver Freiheits- und Gleichheitsrechte vermittelt werden kann. Diese subjektiven Grundrechte müssen auch in privaten Räumen, Beziehungsnetzen und Fürsorgeverhältnissen geachtet werden. Wo diese Achtung fehle, so argumentiert Gerhard mit der Philosophin Beate Rössler, handle es sich eben gerade nicht um Fürsorge- und Liebesbeziehungen. Es gehe also nicht um die Frage, wie weit familiäre, private Beziehungen den öffentlichen Gerechtigkeitsprinzipien genügen müssen, sondern vielmehr um die Einsicht, dass Beziehungen, die den Gleichheits- und Freiheitsansprüchen aller Beteiligten nicht gerecht werden, keine Liebes- und Fürsorgebeziehungen sind.</p>



<p>Im letzten Aufsatz des Bandes mit dem Titel ›Das Konzept fürsorglicher Praxis – Care als sozialpolitische Herausforderung moderner Gesellschaften‹ untersucht Gerhard, wie das Prinzip von Care zu einer gesellschaftspolitisch-normativen Leitlinie werden kann. Gefordert ist dabei eine gesellschaftliche Reorganisation von Care-Arbeit, die Gerhard als »Zusammenfassung all der familialen und beruflichen Haushalts-, Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten« (322) definiert, für die »traditionell Frauen zuständig sind« (322). Die Reorganisation dieser Aufgaben ist einerseits geschlechterpolitisch relevant, weil auch heute noch die Verantwortung für (unbezahlte) Care- Arbeiten mehrheitlich Frauen zugewiesen wird. In dieser geschlechtsspezifischen und – bezogen auf die vielen Migrant*innen im Pflegebereich – internationalen Arbeitsteilung liegt nach Gerhard einer der »Dreh- und Angelpunkte sozialer Ungleichheit im Geschlechterverhältnis« (326). Andererseits wird Care von Gerhard auch als einklagbares Grundrecht konzipiert, das – wenn es für Pflegende und Gepflegte gleichermaßen gelten soll – eine grundlegende Neuorganisation der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen und der Ausrichtung öffentlicher Sozialpolitik verlangt. Hilfreich für diesen Paradigmenwechsel sind nach Gerhard Konzepte, die Care mit einer Neudefinition von Bürgerrechten (Citizenship) verbinden (vgl. 341). Care als Vision einer »sozialen Praxis und Ethik der Fürsorglichkeit« (319) verweist dabei auch auf ein anderes Menschenbild als jenes, das die westliche Philosophie und Jurisprudenz über Jahrhunderte geprägt hat und das vom autonomen und unabhängigen Individuum ausgeht. In solchen Vorstellungen, so Gerhard, wird »die männliche Lebens- und Denkweise zum Maß aller Dinge und Menschlichkeit erhoben« (354).</p>



<p>Gesamthaft gesehen bietet das Buch von Ute Gerhard eine umfassende und allgemein verständliche Darstellung der Theoriegeschichte des Feminismus im 20. Jahrhundert, der Entwicklung von Frauenrechten seit den Anfängen des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart sowie der langen und weitverzweigten Geschichte internationaler Frauenorganisationen. Es eignet sich darum auch besonders gut als fundierte Einführung und Überblicksdarstellung in diese geschlechtertheoretisch und gesellschaftspolitisch wichtige Thematik. Gerhards Perspektive ist dabei eindeutig und konsequent auf das Verhältnis von Frauen und Recht und damit auf die Bedeutung rechtlicher Institutionen für eine feministische Politik gerichtet. Gerhard interessiert sich für die Kontinuität, die Konfliktlinien und die Beharrlichkeit, mit der sich feministische Anliegen mithilfe der Sprache des Rechts in konkrete gesellschaftliche Institutionen einfügen lassen und dadurch wirkmächtig werden. Ausgeklammert bleiben dabei theoretische und methodologische Überlegungen, wie etwa jene zur Bedeutung von Transgender und Transsexualität und den damit verbundenen Her- ausforderungen für aktuelle feministische Politiken. Hier wäre es produktiv, die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen nicht nur von Cis- und Trans-Frauen, sondern auch von Trans*Personen und sexuellen Minderheiten in den Blick zu nehmen und die unterschiedlichen Unrechtserfahrungen miteinander zu verknüpfen. Wenn es ein Ziel intersektionaler, queer-feministischer Politik ist, die Gleichheit der Menschenrechte gerade für die ›Ungleichen‹ zu garantieren, so verlangt diese Aufgabe eine kontinuierliche Offenheit und Sensibilität für alle Formen des Sprechens, in denen sich Ansprüche auf ein Menschenrecht artikulieren, ›das (bisher) keines ist‹.</p>



<p>Katrin Meyer (2020), (*1962, Prof. Dr. phil., Departement Künste, Medien, Philosophie, Universität Basel, und Oberassistentin für Gender Studies an der Universität Zürich)<br>Rezension: Ein Plädoyer für die Sprache der Menschenrechte. Ute Gerhard zur Geschichte und Aktualität feministischer Rechtskritik. (Ethik und Gesellschaft 1/2020: Kritik der Identitätspolitik).</p>



<p>Download unter: https://dx.doi.org/10.18156/eug-1-2020- rez-3 (Zugriff am 30.11.2020).</p>



<p><a href="https://ute-gerhard.de/rezensionen/">➜ Weitere Rezensionen</a></p>
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		<title>Frauenbewegung und Feminismus</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/frauenbewegung-und-feminismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Nov 2020 15:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[20. Jahrhundert]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>Eine Geschichte seit 1789</strong><br>München: C.H.Beck [zuerst 2009] 5. Aufl. 2022<br><br>
Das Buch im knappen Format der Reihe „Wissen“ im C.H.Beck-Verlag will einen Überblick verschaffen, es kann als Einstieg und als Studienbuch dienen. Dazu ist es in der 4. Auflage um ein Verzeichnis der verwendeten Literatur und ein Personenregister ergänzt worden. Außerdem erzählt das letzte, aktualisierte Kapitel  die Geschichte von Frauenbewegung und Feminismus bis in die Gegenwart.<br>Beginnend mit dem Aufbruch der Frauen in der Französischen Revolution werden hier die verschiedenen Stationen und Strömungen der Frauenbewegung vorgestellt ]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" style="margin: 4px 10px -4px -16px;" src="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1078_FrauenbewegingUnd-Feminismus.png" alt="" class="wp-image-584" width="250" height="344" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1078_FrauenbewegingUnd-Feminismus.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1078_FrauenbewegingUnd-Feminismus-218x300.png 218w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></figure></div>



<p><strong>Eine Geschichte seit 1789</strong> </p>



<p>München: C.H.Beck [zuerst 2009] 5. Aufl. 2022<br>ISBN 978 3 406 75810 2</p>



<p>Das Buch im knappen Format der Reihe „Wissen“ im C.H.Beck-Verlag will einen Überblick verschaffen, es kann als Einstieg und als Studienbuch dienen. Dazu ist es in der 4. Auflage um ein Verzeichnis der verwendeten Literatur und ein Personenregister ergänzt worden. Außerdem erzählt das letzte, aktualisierte Kapitel&nbsp; die Geschichte von <em>Frauenbewegung und Feminismus</em> bis in die Gegenwart.</p>



<p>Beginnend mit dem Aufbruch der Frauen in der Französischen Revolution werden hier die verschiedenen Stationen und Strömungen der Frauenbewegung vorgestellt: der Anfang organisierter sozialer Bewegungen nach der 1848er Revolution; die Höhepunkte ihrer Organisation und öffentlichen Wirkung an der Wende zum 20. Jahrhundert; der Aufstieg von Frauen zu gleichberechtigten Staatsbürgerinnen nach dem Ersten Weltkrieg und der Niedergang der Bewegung in der Zeit des Nationalsozialismus; der Aufbruch zu einem «neuen» Feminismus nach 1970; und schließlich die Situation der Frauen und des Feminismus sowie die Veränderung der Geschlechterverhältnisse nach 1989 und seit der Jahrtausendwende.</p>



<br><br><br><br><br><br><br><br><br><br>



<p></p>
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		<title>Das Cornelia Goethe Centrum stellt sich vor</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/cornelia-goethe-centrum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2020 14:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[Das <em>Cornelia Goethe Centrum</em> ist eine Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt, die Raum bietet für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen Fragestellungen. Es wurde 1997 unter dem Namen „Zentrum für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse“ gegründet und hat am 7. Dezember 2000 anlässlich des 250. Geburtstages von Cornelia Goethe den neuen Namen <em>Cornelia Goethe Centrum</em>  erhalten. Mit dieser Namensgebung hat Johann Wolfgangs jüngere Schwester ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="doubleleft">
<div class="wp-block-image"><figure class="size-large is-resized"><img decoding="async" style="margin: 14px 30px 6px 0;" src="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/CGC.png" alt="" class="wp-image-583" width="360" height="auto"><p style="margin-bottom:18px;"><a href="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/12/CGC_Semesterprogramm_.pdf#zoom=Fit" target="_blank" alt="Das CGC stellt sich vor" rel="noopener noreferrer">➜ Das CGC stellt sich vor (PDF)</a></p></figure></div>

<div class="wp-block-image"><figure class="size-large is-resized"><img decoding="async" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Gruendung_CGC.jpg" alt="" class="wp-image-571" style="margin: 10px 30px 0px 0px;" width="360" height="auto"><p>Bei der Gründung des CGC 1997</p></figure></div>
</div>
<p>Das <i>Cornelia Goethe Centrum</i> ist eine Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt, die Raum bietet für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen Fragestellungen. Es wurde 1997 unter dem Namen „Zentrum für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse“ gegründet und hat am 7. Dezember 2000 anlässlich des 250. Geburtstages von Cornelia Goethe den neuen Namen Cornelia Goethe Centrum erhalten. Mit dieser Namensgebung hat Johann Wolfgangs jüngere Schwester, die wegen ihres Geschlechts ihr schriftstellerisches Talent nicht in gleicher Weise entwickeln konnte und deshalb heute kaum bekannt ist, endlich einen gebührenden Platz in der Wissenschaft erhalten.</p>

<p>Seit nun mehr als 20 Jahren entwickelte sich das <i>Cornelia Goethe Centrum</i> zu einem lebendigen Ort innovativen Studierens und inter- und transdisziplinärer Kooperationen, die mit einem umfangreichen  frauen- und genderspezifischen Lehrprogramm Studierenden und Doktorand*innen Wege in die Wissenschaften ebnen. <br>Dazu gehören:
<div><ul><li>ein Nebenfachstudiengang Gender Studies, der interdisziplinär und international ausgerichtet ist, </li>
<li>ein interdisziplinäres Zertifikatsprogramm Frauenstudien/Gender Studies, das studienbegleitend für vier Semester auf Master-Niveau angeboten wird,</li>
<li>die Veranstaltung internationaler Workshops und Konferenzen, regelmäßige Colloquien und öffentliche Vortragsreihen z.B. im WS 2020/21 unter dem Titel „Intersektionalität im Kreuzfeuer?“</li>
</ul>
</p></div>

<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-large is-resized"><a href="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Graduiertenkolleg_Symposium.pdf#zoom=Fit" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" style="margin: 6px 0px 6px 25px;" class="wp-image-583 rightalign" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Graduiertenkolleg_Symposium_.jpg" alt="Graduiertenkolleg Symposium" width="90" height="auto"></a><p style="margin: 0 0 4px 25px;"><a href="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Graduiertenkolleg_Symposium.pdf#zoom=Fit" target="_blank" alt="Graduiertenkolleg Symposium" rel="noopener noreferrer">➜ Zum PDF</a></p></figure>
</div>
<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-large is-resized"><a href="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Graduiertenkolleg.pdf#zoom=Fit" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" style="margin: 6px 0px 6px 25px;" class="wp-image-583 rightalign" src="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Graduiertenkolleg.jpg" alt="Graduiertenkolleg" width="89" height="auto"></a><p style="margin: 0 0 4px 25px;"><a href="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Graduiertenkolleg.pdf#zoom=Fit" target="_blank" alt="Graduiertenkolleg" rel="noopener noreferrer">➜ Zum PDF</a></p></figure>
</div>
<div>
   <p>
       <ul>
<li>die besondere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Doktorand*innenkollegs wie die Einrichtung eines von der DFG geförderten Graduiertenkollegs „Öffentlichkeiten und Geschlechterverhältnisse – Dimensionen von Erfahrung“ (1999-2008) oder einer Graduierten-Akademie (GRADE-Centrum) zur Förderung von Doktorand*innen und Postdoktorand*innen.</li>
<li>Die jährliche Verleihung eines Cornelia Goethe-Preises für eine herausragende Dissertation oder Habilitation an der Goethe-Universität durch den Förderkreis des CGC im Rahmen des Cornelia Goethe Salons jeweils um Cornelia Goethes Geburtstag am 7. Dezember.</li></ul>
</p></div>



<p>Heute bietet das <em>Cornelia Goethe Centrum</em> an der Goethe Universität Frankfurt&nbsp; rd. 50 Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen aus 10 Fachbereichen sowie ebenso vielen assoziierten Mitgliedern &#8211; inzwischen mehreren Generationen von Studierenden – den intellektuellen Raum für wissenschaftlichen Austausch, berufliche Qualifizierung und geschlechterpolitische Debatten. Das <em>CGC</em> verbindet die Lehre und besondere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit einem interdisziplinären und internationalen Forschungsprogramm.</p>



<p>Eine Frankfurter Besonderheit besteht darin, dass Geschlechterforschung hier immer in enger Verknüpfung mit einem Hauptfach in einer weiteren Fachdisziplin studiert wird. Damit werden geschlechter-sensible Fragestellungen und Kompetenzen in die anderen Disziplinen getragen und können auch hier einen Perspektivenwechsel einleiten. Beteiligt sind neben den Gesellschaftswissenschaften die Fächer Rechtswissenschaft, Erziehungswissenschaften, Psychologie und Sportwissenschaften, Evangelische Theologie, Philosophie und Geschichtswissenschaft, Sprach- und Kulturwissenschaften sowie Neuere Philologien.&nbsp;</p>



<div class="wp-block-image">
<figure class="alignleft size-large is-resized"><img decoding="async" class="wp-image-583" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/CGC_Doku_Namensgebung.jpg" style="margin: 10px 24px 4px 0px;" alt="" width="120" height="auto"><p>Dokumentation der <br>Namensgebung</p></figure>
</div>



<p>Daneben ermöglicht das <em>CGC</em> die Initiierung und Durchführung von Forschungsprojekten, die ebenso interdisziplinär wie international, zunehmend auch intersektional ausgerichtet sind. Ausgehend von der grundsätzlichen Frage nach Geschlechtergerechtigkeit befassen sich zahlreiche Forschungsprojekte mit der Untersuchung der Bedingungen und Bedeutungen von Geschlecht in allen Lebensbereichen, in Geschichte und Gesellschaft, in Kultur und Wissenschaft. Es geht um Themen wie geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Gender Pay Gap, um Diskriminierung und um Gerechtigkeit um unterschiedliche Lebensformen und Lebensstile sowie um die Geschlechterbilder in der Literatur, in Medien und Politik und deren Einfluss auf den Alltag. Geschlechterforschung/ <em>Gender Studies</em> und die grundsätzliche Erweiterung von Geschlechterwissen sind somit ein inter-/bzw. transdisziplinär und international ausgerichtetes Forschungsfeld, das ‚Geschlecht‘ als kritische Kategorie der Analyse von Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft versteht (vgl. Semesterprogramm: „Das Cornelia Goethe Centrum stellt sich vor“, 2019/20).</p>



<h6>Der Förderkreis des CGC</h6>



<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-large is-resized"><a href="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Foerderkreis_Flyer.pdf#zoom=Fit" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" style="margin: 0px 0px 6px 0px;" class="wp-image-583 rightalign" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Foerderkreis_Flyer.jpg" alt="Flyer des Förderkreises" width="80" height="auto"></a><p style="margin-bottom: 4px;"><a href="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Foerderkreis_Flyer.pdf#zoom=Fit" target="_blank" alt="Flyer des Förderkreises" rel="noopener noreferrer">➜ Zum PDF</a></p></figure>
</div>



<p>Mit dem <em>Förderkreis</em> des CGC unterstützen Bürger*innen der Stadt engagiert die innovative Studien- und Forschungseinrichtung. Gleichzeitig Mit dem <em>Förderkreis</em> des CGC unterstützen Bürger*innen der Stadt engagiert die innovative Studien- und Forschungseinrichtung. Gleichzeitig haben die Wissenschaftler*innen des Centrums Gelegenheit, durch Vorträge und regelmäßig Colloquien ihre Erkenntnisse und Studien, die Erweiterung von Geschlechterwissen in die Stadtgesellschaft zu vermitteln. Er wirkte &nbsp;im Jahr 2000 stichwortgebend bei der Namensgebung des Zentrums für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse in <em>Cornelia Goethe Centrum </em>mit. Der Förderkreis lobt&nbsp; seit 2002&nbsp; jährlich zum Andenken an die Namenspatronin Cornelia Goethe&nbsp; einen Wissenschaftspreis aus, mit dem eine herausragende wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet wird, die an der Frankfurter Goethe-Universität entstanden ist und geschlechter-sensible Fragestellungen mit interdisziplinäre Denkansätzen zu verbinden versteht.</p>



<h6>Zur Namensgebung:</h6>



<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-large is-resized" id="CGCNamensimg"><img decoding="async" class="wp-image-583 rightalign" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/CGC-Namensgebung.jpg" alt="Namensgebung am 6.12.2000"><p class="rightalign">Namensgebung am 6.12.2000, v.l.n.r.: Gisela Brackert, Ute Gerhard, Brita Rang (verdeckt), Andrea von Bethmann, Susanne Opfermann, Ute Sacksofsy (Foto: Ursula Hillmann)<br><br></p></figure>
</div>



<p></p>



<p>Was lag an der Johann Wolfgang Goethe-Universität eigentlich näher – so könnte man nachträglich fragen – als zur Bezeichnung eines Zentrums für Geschlechterstudien den Namen der Schwester des ‚großen Bruders’ zu wählen. Gewiss, Cornelia Goethe ist keine Ikone oder Heroin ebenso wenig eine Identifikationsfigur für die Studentinnen von heute. Doch die begabte und bis zu ihrem 16. Lebensjahr ebenso (aus)gebildete Cornelia Goethe steht beispielhaft dafür, dass Geschlecht in der Moderne eine Rolle spielte und spielt (vgl. Ulrike Prokop 1985; 1991). Im Vergleich der Lebensläufe von Johann Wolfgang und Cornelia werden Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten im Geschlechterverhältnis markiert, die keineswegs nur historische sind.</p>



<p>Die geschwisterliche Beziehung&nbsp; ist noch aus einem anderen Grund beispielhaft. Brüderlichkeit bezeichnet schließlich aus demokratietheoretischer Sicht zusammen mit Gleichheit und Freiheit das Programm rechtsstaatlicher Verfassung und neuzeitlicher Demokratie. Brüderlichkeit, verstanden als Solidarität, auf die die Gesellschaft angewiesen ist, schien unverzichtbar bei der Beseitigung traditioneller Hierarchien und patriarchalischer Privilegien. Sie blieb dennoch bis heute in vielfacher Hinsicht uneingelöst, insbesondere weil die ‚Brüder‘ in ihrer politischen Praxis die Schwestern entweder ‚vergaßen’ (Louise Otto), ihnen das Genie absprachen (z.B. Felix über Fanny Mendelssohn) oder auf ihre Kosten lebten.&nbsp; „Dienen lerne beizeiten das Weib, … die Schwester dem Bruder …“ (J.W. Goethe). Feministische Theoretikerinnen haben inzwischen die neuzeitlichen Lehren vom Gesellschaftsvertrag als Vertrag nur unter Brüdern, die Schwester ausschloss, kritisiert. Dabei bleibt Brüderlichkeit, frei und gleich geübt, die sich im öffentlichen Raum wie in den privaten Beziehungen ständig neu erweisen will, auf Schwesterlichkeit angewiesen.</p>



<p>Die Erinnerung an die Schwester des großen Bruders ist daher als Mahnung und Aufforderung zu verstehen, die Geschlechterperspektive auch in die Wissenschaften und in die verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen hineinzutragen und als notwendiges Korrektiv der Analyse zu behandeln. Aufklärung und Kritik sowie das Prinzip der Geschwisterlichkeit wissenschaftlich einzuüben und zu praktizieren, beschreibt die Zielsetzung, für die sich das CGC als interdisziplinäre Einrichtung für Forschung und Lehre über seine Bedeutung im ‚Elfenbeinturm’ hinaus in seinem Verhältnis zur Gesellschaft und zur Stadt Frankfurt einsetzen will.</p>





<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Working Mothers in Europe</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/working-mothers-in-europe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 17:39:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Herausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[A Comparison of Policies and Practices]]></category>
		<category><![CDATA[Jutta Limbach]]></category>
		<category><![CDATA[Ute Gerhard]]></category>
		<category><![CDATA[Working Mothers]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>A Comparison of Policies and Practices</strong><br>
Edited Ute Gerhard, Trudie Knijn u. Anja Weckwert, Cheltenham/Northhampton: Edward Elgar 2005<br><br>
Working Mothers in Europe combines comparative perspectives on social policies with analyses of mother’s practices as evidenced in macro data and as explored in country bases case studies. Social policy research has emphasised the impact of particular welfare systems and their policies on women’s integration into the labour market and the organisation of care and work. However, the authors argue that the policies are not the only factor, and, hitherto, we have very little knowledge of the precise interactions between social policies and social practices of individuals and families ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img decoding="async" style="margin-left:-10px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1038_WorkingMothersInEurope.png" alt="" class="wp-image-573" width="250" height="auto" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1038_WorkingMothersInEurope.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1038_WorkingMothersInEurope-212x300.png 212w" sizes="(max-width: 500px) 100vw, 500px" /></figure></div>



<p><strong>A Comparison of Policies and Practices</strong><br>Edited Ute Gerhard, Trudie Knijn and Anja Weckwert <br>Cheltenham, UK/Northhampton MA, USA: Edward Elgar 2005<br>ISBN 1 84542 244 9</p>



<p><em>Working Mothers in Europe</em> combines comparative perspectives on social policies with analyses of mother’s practices as evidenced in macro data and as explored in country bases case studies. Social policy research has emphasised the impact of particular welfare systems and their policies on women’s integration into the labour market and the organisation of care and work. However, the authors argue that the policies are not the only factor, and, hitherto, we have very little knowledge of the precise interactions between social policies and social practices of individuals and families.</p>



<p>In order to accurately grasp cross-country variations of mother’s work and care arrangements in Europe, this book assembles a comparative approach towards welfare systems and social policies with an analysis of mother’s social practices in several European countries.</p>



<p>Exploring the ways in which working mothers manage to combine care responsibilities and paid work on the basis of diverse public and private resources, this book will be invaluable to academics, researchers and students interested in the social sciences. More generally, the book will greatly appeal to those with an interest in women’s employment, gender relations and the needs of children as matters that are tackled in the interaction between social policies and individuals.</p>



<p class="subhead"><br><strong>Contents</strong></p>



<p>
List of Tables 
The Authors	
   <ol>
       <li>Introduction: Social practices and social policies
Ute Gerhard, Trudie Knijn and Anja Weckwert</li>
       <li>Mothers between individualisation and institution:
Cultural images of welfare policy<br>
<em>Ute Gerhard</em></li>
       <li>Caring for children: The logics of public action
<br><em>Marie-Thérès Letablier and Ingrid Jönsson</em></li>      
       <li>Strategies, everyday practices and social change
<br><em>Constanza Tobío and Rossana Trifiletti</em></li>  
       <li>Kinship and informal support: Care resources for the first generation of working mothers in Norway, Italy and Spain<br><em>Arnlaug Leira, Constanze Tobío and Rossana Trifiletti</em></li>  
       <li>Care packages: the organisation of work and care by
working mothers<br><em>Trudie Knijn, Ingrid Jönsson and Ute Klammer</em></li>  
       <li>Women’s participation in European labour markets<br><em>Mary Daly and Ute Klammer</em></li>  
    </ol>
References<br>
Index<br>
</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Frauen in der Geschichte des Rechts</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/frauen-in-der-geschichte-des-rechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 08:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Herausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Jutta Limbach]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsalltag von Frauen]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart</strong><br>
Herausgegeben von Ute Gerhard
Verlag C.H. Beck, München 1997<br><br>Dieses Buch dokumentiert erstmals unseren Stand des Wissens über die Rechtsstellung von Frauen im deutschsprachigen Raum seit der Frühen Neuzeit. Es stellt die Frage, ob und inwieweit rechtliche Normen für Männer und Frauen unterschiedliche Geltung beanspruchten, ob und wie diese Differenzen begründet wurden und in welcher Weise sich die Begründungen wie auch das positive Recht selbst im Lauf der Zeit verändert haben. Untersucht werden aber nicht nur die Rechtsnormen ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized" style="margin:-8px 0px -20px -18px;"><img loading="lazy" decoding="async" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/Frauen_in_der_Geschichte_des_Rechts.png" alt="" class="wp-image-567" width="250" height="343" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/Frauen_in_der_Geschichte_des_Rechts.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/Frauen_in_der_Geschichte_des_Rechts-219x300.png 219w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></figure></div>



<p><strong>Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart</strong></p>



<p>Herausgegeben von Ute Gerhard<br>Verlag C.H. Beck, München 1997<br>ISBN 3 406 42866 5</p>



<p></p>



<p><br>Aus dem <strong>Geleitwort </strong>von <em>Jutta Limbach</em></p>



<p>«Eine historische Rückschau dient nicht allein dem Zweck, unser Wissen über die soziale Lage und Rechte früherer Frauengenerationen zu vervollständigen. Vielmehr gilt es zu bedenken, dass historisch fundiertes Denken und Entscheiden dem kurzatmigen Reagieren auf die Herausforderungen der Gegenwart allemal überlegen ist.»</p>



<p></p>



<p class="subhead"></p>



<p>Das Buch dokumentiert erstmals unseren Stand des Wissens über die Rechtsstellung von Frauen im deutschsprachigen Raum seit der Frühen Neuzeit. Es stellt die Frage, ob und inwieweit rechtliche Normen für Männer und Frauen unterschiedliche Geltung beanspruchten, ob und wie diese Differenzen begründet wurden und in welcher Weise sich die Begründungen wie auch das positive Recht selbst im Lauf der Zeit verändert haben. Untersucht werden aber nicht nur die Rechtsnormen in den Bereichen des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts, sondern es werden ebenso die &#8211; oft abweichende &#8211; Rechtswirklichkeit, die Alltagspraxis, die Rechtsprechung sowie die Diskurse über Recht und Unrecht beleuchtet. Um der interdisziplinären Aufgabenstellung gerecht zu werden und um möglichst alle Themenbereiche berücksichtigen zu können, sind in diesem Band 44 Beiträge von juristischen, sozialwissenschaftlichen und historischen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen versammelt. Das Handbuch trägt damit bereits bekanntes Wissen zusammen und bietet zugleich die Ergebnisse neuester Forschungsarbeiten an. Es schließt gravierende Lücken auf dem Gebiet der Frauenrechtsgeschichte, zeigt aber auch die noch bestehenden Forschungsdefizite einer Rechtsgeschichte auf, die lange die Tatsache der Geschlechterdifferenz ignorierte. Ein Grundlagenwerk, das sich an Studierende und Lehrende aus den Bereichen Jura, Politikwissenschaften, Soziologie und Geschichte wendet; ein Grundlagenwerk auch insofern, als es gelingt, einen wichtigen Teil unseres heutigen Rechtslebens in seiner historischen Dimension zu erschließen.</p>



<p></p>



<p><br><strong>Rezensionen:</strong></p>



<p><em>Susanne Baer, in</em>: Zeitschrift für Germanistik&nbsp; 9/1999, 1</p>



<p><em>Christa Mahrad, </em>Feministische Studien 16. Jg/1998 Nr. 2, S. 160-166</p>



<p class="subhead"><br><strong>Inhalt</strong></p>



<p><strong><em>Jutta Limbach</em></strong>: GELEITWORT</p>



<p><strong><em>Ute Gerhard</em></strong> EINLEITUNG</p>



<p>DANKSAGUNG</p>



<p><br><strong>ERSTER TEIL</strong></p>



<p><strong>Die Ordnung der Geschlechter in der Ständegesellschaft der Frühen Neuzeit</strong></p>



<div class="indents">



<p><br><em>Stand und Geschlecht</em><br><br><strong><em>Heide Wunder</em></strong>: Herrschaft und öffentliches Handeln von Frauen in der Gesellschaft der Frühen Neuzeit</p>



<p><strong><em>Gerhard Dilcher: </em></strong>&nbsp;Die Ordnung der Ungleichheit. Haus, Stand und Geschlecht<br><br></p>



<p><em>Kirchliches und ziviles Recht</em><br><br><strong><em>Elisabeth Koch</em></strong>: &nbsp;Die Frau im Recht der Frühen Neuzeit. Juristische Lehren und Begründungen</p>



<p><strong><em>Luise Schorn-Schütte: </em></strong>Wirkungen der Reformation auf die Rechtsstellung der Frau im Protestantismus</p>



<p><strong><em>Stephan Buchholz: </em></strong>&nbsp;Ehescheidungsrecht im späten 17. Jahrhundert:<br>Marie Elisabeth Stoffelin und der Husar<br><br></p>



<p><em>Frauenerwerb: Beispiele rechtlicher Regelungen</em><br><br><strong><em>Renate Dürr: </em></strong>&nbsp;«Der Dienstbothe ist kein Tagelöhner . . .» Zum Gesinderecht (16. bis 29. Jahrhundert)<br><br><strong><em>Sibylla Flügge</em></strong>: &nbsp;Die gute Ordnung der Geburtshilfe. Recht und Realität am Beispiel des Hebammenrechts der Frühneuzeit<br><br><strong><em>Susanne Schötz: </em></strong>&nbsp;Handelsfrauen im neuzeitlichen Leipzig: Gewerberecht und Lebenssituationen (16. bis 19. Jahrhundert)<br><br><strong><em>Helfried Valentinitsch</em>:&nbsp; </strong>Bettlerinnen in Österreich (16. bis 18. Jahrhundert)<br><br></p>



<p><em>Frauen im Strafrecht und Strafprozeß</em><br><br><strong><em>Helga Schnabel-Schüle: </em></strong>&nbsp;Frauen im Strafrecht vom 16. bis zum 18. Jahrhundert<br><br><strong><em>Ingrid Ahrendt-Schulte: </em></strong>&nbsp;Hexenprozesse<br><br><strong><em>Isabel V. Hull: </em></strong>&nbsp;Sexualstrafrecht und geschlechtsspezifische Normen in den deutschen Staaten des 17. und 18. Jahrhunderts<br><br><strong><em>Otto Ulbricht: </em></strong>&nbsp;Kindsmord in der Frühen Neuzeit<br>&nbsp;<br><strong><em>Günter Jerouschek:</em></strong>&nbsp; Die juristische Konstruktion des Abtreibungsverbots<br><br></p>



</div>



<p><strong>ZWEITER TEIL<br><br>Gleichheitspotentiale der Aufklärung und die Befestigung hierarchischer Geschlechterverhältnisse: 1780 bis 1850</strong><br><br></p>



<div class="indents">



<p><em>Gleichheit und Ungleichbehandlung in den naturrechtlichen Privatrechtskodifikationen</em><br><br><strong><em>Ursula Vogel: </em></strong>&nbsp;Gleichheit und Herrschaft in der ehelichen Vertragsgesellschaft —Widersprüche der Aufklärung<br>&nbsp;<br><strong><em>Ursula Floßmann: </em></strong>&nbsp;Die beschränkte Grundrechtssubjektivität der Frau. Ein Beitrag zum österreichischen Gleichheitsdiskurs<br><br></p>



<p><em>Eherecht und außereheliche Mutterschaft</em><br><br><strong><em>Beate Harms-Ziegler: </em></strong>&nbsp;Außereheliche Mutterschaft in Preußen im 18. und 19. Jahrhundert</p>



<p><strong><em>Edith Saurer: </em></strong>&nbsp;Stiefmütter und Stiefsöhne. Endogamieverbote zwischen kanonischem und zivilem Recht am Beispiel Österreichs (1790-1850)<br>&nbsp;<br><strong><em>Verena Pawlowsky: </em></strong>&nbsp;Die Mütter der Wiener Findelkinder. Zur rechtlichen Situation ledig gebärender Frauen im 18. und 19. Jahrhundert<br><br></p>



<p><em>Frauen im Strafrecht</em><br><br><strong><em>Regina Schulte</em></strong>: &nbsp;Strafrechtlicher Entwurf und Lebenswirklichkeiten von Kindsmörderinnen im 19. Jahrhundert<br><br></p>



<p><em>Die Geschlechtsvormundschaft</em><br><br><strong><em>Ernst Holthöfer: </em></strong>&nbsp;Die Geschlechtsvormundschaft. Ein Überblick von der Antike bis ins 19. Jahrhundert</p>



<p><strong><em>Susanne Weber-Will: </em></strong>&nbsp;Geschlechtsvormundschaft und weibliche Rechtswohltaten im Privatrecht des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794</p>



<p><strong><em>David Warren Sabean</em></strong>: &nbsp;Allianzen und Listen: Die Geschlechtsvormundschaft im 18. und 19. Jahrhundert</p>



<p><strong><em>Regula Gerber Jenni: </em></strong>&nbsp;Rechtshistorische Aspekte des bernischen Emanzipationsgesetzes von 1847</p>



<p><strong><em>Annamarie Ryter: </em></strong>&nbsp;Die Geschlechtsvormundschaft in der Schweiz: Das Beispiel der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt<br></p>



</div>



<p><br><strong>DRITTER TEIL</strong></p>



<p><strong>Die Kämpfe um Gleichberechtigung und die Gestaltung neuer Rechtswirklichkeiten im 19. und 20. Jahrhundert</strong></p>



<div class="indents">



<p><br><em>Teilhabe an bürgerlicher Öffentlichkeit</em></p>



<p><strong><em>Ute Gerhard</em></strong>: &nbsp;Grenzziehungen und Überschreitungen. Die Rechte der Frauen auf dem Weg in die politische Öffentlichkeit</p>



<p><strong><em>Birgitta Bader-Zaar:</em></strong> Bürgerrechte und Geschlecht. Zur Frage der politischen Gleichberechtigung von Frauen in Österreich, 1848-1918</p>



<p><strong><em>Romina Schmitter: </em></strong>&nbsp;«Geehrte Männer [. . .] sagt — wie konntet ihr uns vergessen?» Bürgerinnenrechte im 19. und 20. Jahrhundert am Beispiel der Freien Hansestadt Bremen</p>



<p><strong><em>Ernst Holthöfer: </em></strong>&nbsp;Die Rechtsstellung der Frau im Zivilprozeß</p>



<p><strong><em>Gudrun Kling</em></strong>: &nbsp;Die rechtliche Konstruktion des «weiblichen Beamten». Frauen im öffentlichen Dienst des Großherzogtums Baden im 19. und frühen 20. Jahrhundert</p>



<p><strong><em>Kristine von Soden: </em></strong>&nbsp;Auf dem Weg in die Tempel der Wissenschaft. Zur Durchsetzung des Frauenstudiums im Wilhelminischen Deutschland<br></p>



<p><br><em>Die Privatrechtsentwicklung im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert und die Forderungen der Frauenbewegung</em></p>



<p><strong><em>Barbara Dölemeyer:</em></strong>&nbsp; Frau und Familie im Privatrecht des 19. Jahrhunderts</p>



<p><strong><em>Dirk Blasius: </em></strong>&nbsp;Reform gegen die Frau: Das preußische Scheidungsrecht im frühen 19. Jahrhundert</p>



<p><strong><em>Stephan Buchholz: </em></strong>&nbsp;Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Frauen: zur Kritik des Ehegüterrechts</p>



<p><strong><em>Beatrix Geisel: </em></strong>&nbsp;Patriarchale Rechtsnormen «unterlaufen». Die Rechtsschutzvereine der ersten deutschen Frauenbewegung</p>



<p><strong><em>Ida Raming: </em></strong>&nbsp;Stellung und Wertung der Frau im kanonischen Recht <br><br></p>



<p><em>Soziale Rechte und Fragen der «Sittlichkeit»</em></p>



<p><strong><em>Karin Hausen: </em></strong>&nbsp;Arbeiterinnenschutz, Mutterschutz und gesetzliche Krankenversicherung im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Zur Funktion von Arbeits- und Sozialrecht für die Normierung und Stabilisierung der Geschlechterverhältnisse</p>



<p><strong><em>Gerda Neyer: </em></strong>&nbsp;Die Entwicklung des Mutterschutzes in Deutschland, Österreich und der Schweiz von 1877 bis 1945 </p>



<p><strong><em>Kerstin Kohtz: </em></strong>&nbsp;Die Jugendwohlfahrtsgesetzgebung von 1922 und die Behandlung von Mädchen im Fürsorgeerziehungsverfahren in der Weimarer Republik</p>



<p><strong><em>Elisabeth Meyer-Renschhausen: </em></strong>&nbsp;Zur Rechtsgeschichte der Prostitution. Die gesellschaftliche «Doppelmoral» vor Gericht<br><br></p>



<p><em>Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert</em></p>



<p><strong><em>Dieter Schwab: </em></strong>&nbsp;Gleichberechtigung und Familienrecht im 20. Jahrhundert</p>



<p><strong><em>Werner Schubert: </em></strong>&nbsp;Die Stellung der Frau im Familienrecht und in den familienrechtlichen Reformprojekten der NS-Zeit</p>



<p><strong><em>Merith Niehuss: </em></strong>&nbsp;Eheschließung im Nationalsozialismus</p>



<p><strong><em>Theresia Degener: </em></strong>&nbsp;Der Streit um Gleichheit und Differenz in der Bundesrepublik Deutschland seit 1945</p>



</div>



<p><br>ANHANG<br>Abkürzungsverzeichnis<br>Auswahlbibliographie,<br>Die Autorinnen und Autoren<br>Sachregister</p>



<p></p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erwerbstätige Mütter</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/erwerbstaetige-muetter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 17:26:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Herausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Jutta Limbach]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsalltag von Frauen]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>Ein europäischer Vergleich</strong><br>
Herausgegeben von Ute Gerhard, Trudie Knijn u. Anja Weckwert, C.H.Beck, München 2003<br><br>Wenn in Deutschland über erwerbstätige Mütter und ihre Probleme gesprochen wird, dann fehlt es oft an Kenntnis, wie die europäischen Nachbarländer diese Probleme gelöst haben. Daher wählt das Buch einen zweistufigen Ansatz, der sowohl einen Vergleich europäischer Wohlfahrtssysteme umfasst als auch die Alltagspraxis von erwerbstätigen Müttern auf der Grundlage länderbezogener Fallstudien untersucht. Der Band wendet sich an all diejenigen, die die Berufstätigkeit von Müttern und die Belange der Kinder als gesellschaftliche und nicht nur individuell zu lösende Aufgabe verstehen.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img decoding="async" style="margin-left:-10px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1043_ErwerbstaetigeMuetter.png" alt="" class="wp-image-574" width="250" height="auto" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1043_ErwerbstaetigeMuetter.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1043_ErwerbstaetigeMuetter-204x300.png 204w" sizes="(max-width: 500px) 100vw, 500px" /></figure></div>



<p><strong>Ein europäischer Vergleich</strong></p>



<p>Herausgegeben von <em>Ute Gerhard, Trudie Knijn, Anja Weckert</em> <br>C.H.Beck , München 2003<br>ISBN 3 406 49433 1</p>



<p></p>



<p class="subhead"></p>



<p>Wenn in Deutschland über erwerbstätige Mütter und ihre Probleme gesprochen wird, dann fehlt es oft an Kenntnis, wie die europäischen Nachbarländer diese Probleme gelöst haben. Daher wählt das Buch einen zweistufigen Ansatz, der sowohl einen Vergleich europäischer Wohlfahrtssysteme umfasst als auch die Alltagspraxis von erwerbstätigen Müttern auf der Grundlage länderbezogener Fallstudien untersucht. Der Band wendet sich an all diejenigen, die die Berufstätigkeit von Müttern und die Belange der Kinder als gesellschaftliche und nicht nur individuell zu lösende Aufgabe verstehen.</p>



<div class="wp-block-group"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<h2><br><strong>Aus der Einleitung</strong></h2>



<p><em>Ute Gerhard, Trudle Knijn, Anja Weckwert</em><br><strong>Einleitung: Sozialpolitik und soziale Praxis</strong></p>



<p>Europaweit bleiben Frauen immer häufiger berufstätig, wenn sie Kinder haben. Ob dies finanziellen Gründen, ihrem höheren Ausbildungsstand oder veränderten Berufswünschen geschuldet, oder ob dieser Trend mit dem Ausbau des Dienstleistungssektor zusammenhängt, der Frauen mehr Berufsmöglichkeiten eröffnet &#8211; das Phänomen der berufstätigen Mutter ist zu einem Bestandteil unseres Alltags geworden. Allerdings variiert die Erwerbsquote von Frauen deutlich zwischen und in den europäischen Ländern. In Dänemark, Schweden und Finnland sind Frauen aller Altersgruppen, in einem weitaus größeren Umfang in den Arbeitsmarkt integriert, als dies in Irland, Italien und Luxemburg oder auch in Deutschland der Fall ist (vgl. Klammer und Daly in diesem Band). Doch auch in der Binnenperspektive geben die einzelnen Länder kein einheitliches Bild ab, da erhebliche Unterschiede vor allem zwischen Frauen mit höherem und niedrigerem Bildungsgrad bestehen (vgl. Rubery, Smith und Fagan 1999).</p>
</div></div>



<p>Die Sozialpolitikforschung tendiert dazu, die länderspezifischen Unterschiede durch die wohlfahrtsstaatlichen Rahmenbedingungen und Leistungen zu erklären, die je nach Art und Ausmaß die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern oder erschweren. Insbesondere der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, aber auch großzügige Regelungen zur Elternzeit und die Individualisierung von Steuersystemen gelten als Maßnahmen, um die Erwerbs-tätigkeit von Müttern zu fördern. Umgekehrt werden ein niedriges Unterstützungsniveau und eine hohe Besteuerung des zweiten Familieneinkommens als entmutigende Faktoren betrachtet. Auf den ersten Blick scheinen diese Schlussfolgerungen zutreffend zu sein. Die skandinavischen Länder sind, wenngleich auch hier Unterschiede bestehen, beispielhaft dafür, wie ein gut ausgebautes Versorgungsnetz für Kinder und Eltern mit einer hohen Frauenerwerbstätigkeit einhergeht. Doch eine solche Übereinstimmung von Leistungskatalog und Beschäftigungsquoten ist keineswegs in allen europäischen Ländern zu beobachten. Neuere Forschungsarbeiten verweisen deshalb auf den Stellenwert, der kulturellen Variablen bei der Erklärung von Frauenerwerbsquoten zukommt (vgl. Duncan und Edwards 1999; Pfau-Effinger 2000; Duncan und PfauEffinger 2000). Weder richten Frauen ihre Berufsentscheidungen allein an der Verfügbarkeit &nbsp;von Kinderbetreuungsplätzen oder anderen sozialpolitischen Leistungen aus, noch geben finanzielle Kalkulationen über Gehaltsvorteile, Betreuungskosten und Steuern den Ausschlag. Vielmehr beeinflussen auch kulturelle Leitbilder und Normen das Erwerbsverhalten. Frauen mit Kindern haben kulturell geprägte Vorstellungen von den Bedürfnissen eines Kindes, von Geschlechterrollen, von Haushaltsführung und Mutterschaft. Sie müssen sich außerdem mit den Erwartungen ihres Partners oder den Wertvorstellungen ihrer Angehörigen und Kollegen auseinandersetzen und in diesem Kontext nach einem Weg suchen, Berufstätigkeit und Mutterschaft in einer für sie zufriedenstellenden Weise miteinander zu verbinden. Allerdings vermag auch der Verweis auf die vorherrschenden kulturellen Leitbilder nicht hinreichend zu erklären, warum es zu einem signifikanten Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit kommt bzw. warum in ein und demselben Land erhebliche Unterschiede im Erwerbsverhalten zwischen verschiedenen Gruppen von Frauen bestehen. Studien zum Wertewandel in Europa zeigen, dass es zwischen Einstellungen und dem Erwerbsverhalten von Frauen keine eindeutige Beziehung gibt (vgl. Sociaal en Cultureel Planbureau 2000).</p>



<p>Anhand neuerer Untersuchungen zu allein erziehenden Müttern in Großbritannien und den Niederlanden lässt sich verdeutlichen, wie schwierig es ist, die Einflussfaktoren zu bestimmen und zueinander in Beziehung zu setzen. In diesen Ländern sollten neue sozialpolitische Regelungen allein erziehende Mütter motivieren, eine Berufstätigkeit aufzunehmen anstatt — wie bisher praktisch toleriert — von Sozialleistungen zu leben. Die entsprechenden Maßnahmen waren allerdings wenig erfolgreich. Sie gingen von der grundsätzlichen Annahme aus, dass es in jeder Familie zumindest einen Ernährer oder eine Ernährerin geben müsse, um Armut und sozialer Isolation zu entgehen. Viele allein erziehende Mütter in Großbritannien und den Niederlanden entschieden sich jedoch dafür, weiterhin den Sozialstaat in Anspruch zu nehmen; sie folgten einer anderen Maxime, nämlich der, dass sich eine Mutter vorrangig um ihre Kinder kümmern müsse. Angesichts der widersprüchlichen Erwartungen, einerseits der neuen Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit und andererseits den nach wie vor gültigen geschlechtsspezifischen Verhaltensnormen nachzukommen (Duncan und Edwards, 1999; 2001), weigern sich bis heute vor allem sozial- und hilfeabhängige Mütter mit geringerer Bildung, eine Arbeit aufzunehmen. Hingegen versuchen allein erziehende Mütter mit&nbsp; höherer Bildung, die wenigen öffentlichen Betreuungsplätze zu nutzen, um berufstätig zu sein (Van Drenth, Knijn, Lewis 1999; Knijn und Van Wel 2001 a; Millar und Rowlingson 2001). Diese und andere qualitative Fallstudien zeigen, dass die Entscheidungen von Frauen auf ein ganzes Bündel von Handlungsmotiven und Rahmenbedingungen verweisen, die erst in ihrer Kombination erklären können, warum eine Frau in einem bestimmten Fall erwerbstätig ist oder nicht. Das vorliegende Buch verfolgt die Absicht, dieses Zusammenspiel von Handlungsmotiven und Rahmenbindungen näher zu beleuchten, indem es sowohl die Ebene der Sozialpolitik als auch die Ebene der sozialen Praxis berufstätiger Mütter berücksichtigt.</p>



<p><strong>Wohlfahrtsregime und Geschlechterarrangements<br></strong>Die Überlegungen zum Verhältnis von Sozialpolitik und sozialer Praxis berühren eine grundsätzliche soziologische Fragestellung, nämlich die nach dem Verhältnis von Struktur und Handeln, die bis heute die Sozialwissenschaften in unterschiedliche Lager teilt. Anders ausgedrückt geht es um die alte Frage, inwieweit die Verhältnisse — Strukturen und Institutionen — das Verhalten der Menschen bestimmen oder welcher Raum für individuelles Handeln, soziale Praktiken und Strategien und für die Gestaltung der eigenen Lebensentwürfe bleibt. So wenig wir eine Antwort auf diese Kontroverse zu geben vermögen, so wenig wollen wir sie in der Sache umgehen, da unser Thema immer wieder Fragen aufwirft, die in einem direkten Zusammenhang mit dieser Diskussion stehen. Um einige dieser Fragen in sozialpolitische Problemstellungen zu übersetzen: Warum ist die Erwerbsquote der Frauen in Ostdeutschland nach wie vor wesentlich höher als die westdeutscher Frauen? Warum ist ihre Erwerbsorientierung auch angesichts hoher Arbeitslosenraten ungebrochen, obwohl sie nun seit mehr als 10 Jahren unter den gleichen rechtlichen wie sozialpolitischen Rahmenbedingungen leben? Warum arbeiten allein erziehende Mütter in der Bundesrepublik häufiger und auch häufiger auf Vollzeitbasis, als es allein erziehende Mütter in England und den Niederlanden tun? Oder warum sind Frauen in einer Reihe von Ländern massenhaft in den Arbeitsmarkt eingetreten zu einem Zeitpunkt, als es noch kein ausgebautes Sozialsystem für berufstätige Mütter gab? &nbsp;[…]</p>



<p>In der Sozialpolitikforschung wurden mit dem Begriff der «Wohlfahrtsregime», der für die international vergleichende Wohlfahrtsforschung leitend wurde, bereits kulturelle Faktoren zur Kennzeichnung der unterschiedlichen Wohlfahrtspolitiken eingeführt. Insbesondere die Arbeiten von Esping-Andersen (1990; 1996) bieten in dieser Hinsicht einen konzeptionellen Rahmen an, in dem verschiedene Regime, Entwicklungspfade bzw. nationale Modelle der Sozialpolitik verglichen werden können. «Regime» meint hier, dass neben der für den jeweiligen Sozial- oder Wohlfahrtsstaat maßgeblichen Beziehung zwischen Staat und Wirtschaft und damit der Anbindung der Sozialpolitik an die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ein ganzer Komplex von rechtlichen, institutionellen und sozio-kulturellen Faktoren berücksichtigt werden muss und die Typologie bestimmt. Da Esping-Andersen zur Erklärung der unterschiedlichen Wohlfahrtsregime das spezifische Verhältnis von Staat, Markt und Familie ins Zentrum der Analyse stellt, scheint sein Ansatz zunächst offen zu sein für die Geschlechterproblematik. Dennoch hat eine inzwischen umfangreiche feministische Sozialpolitikforschung die Leerstellen auch dieses Ansatzes herausgearbeitet und darauf hingewiesen, dass die Rolle der Familie theoretisch unklar bleibt, lediglich für den Typ des konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaates (dazu rechnet er den deutschen Sozialstaat), nicht jedoch für die anderen beiden Regime, die liberalen und sozialdemokratischen Wohlfahrtstypen aufgezeigt wird. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Typen führt er den Begriff der «De-Kommodifizierung» ein, der die Beziehung des oder der Einzelnen zum Arbeitsmarkt beschreibt und den Grad wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung an der Möglichkeit bemisst, nicht darauf angewiesen zu sein, seine Arbeitskraft als Ware auf dem Arbeitsmarkt verkaufen zu müssen. Da Frauen mit Kindern oder Familie oft aus anderen Gründen als Männer nicht erwerbstätig sind, ihre «Unabhängigkeit» vom Arbeitsmarkt in der Regel die Abhängigkeit von einem Familienernährer bedeutet, wird die systematische Bedeutung der Kategorie «Geschlecht» erneut ignoriert. Gleichwohl ist dieser theoretische Rahmen auch für die feministische Analyse anschlussfähig, die nun die grundsätzlich anderen Bedingungen von Frauenarbeit auf dem Markt und in der Familie, somit die besondere Bedeutung der Fürsorgearbeit (im Englischen care zur Bezeichnung der Haushalts-, Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten) für die Produktion und Reproduktion des Lebens und für das allgemein Wohl herausgearbeitet hat (vgl. Sainsbury 1994; Lewis 1998 a; Daly und Lewis 2000). Damit ist zugleich ein Perspektivenwechsel eingeleitet, der eine Reihe neuer Kriterien für die vergleichende Untersuchung von Wohlfahrtsstaaten und -regimen zu formulieren erlaubt. […]</p>



<p>Die Beiträge des vorliegenden Buches knüpfen an diese Diskussionen an, wobei das besondere Interesse dem Verhältnis von Sozialpolitik, normativen Leitbildern und der sozialen Realität von berufstätigen Müttern gilt. Während sich ein Großteil der Literatur zu Wohlfahrtsstaaten und Frauenerwerbstätigkeit auf eine Analyse der Makroebene stützt, verfolgt dieser Band das Anliegen, neben der vergleichenden Untersuchung von wohlfahrtsstaatlichen Rahmenbedingungen und statistischen Daten auch die Mikroebene des Alltags einzubeziehen. So konzentrieren sich einige Beiträge auf die Strategien und Alltagspraktiken berufstätiger Mütter und nehmen auf der Grundlage qualitativer Fallstudien explizit eine Akteursperspektive ein, um neue Sichtweisen auf die skizzierten Zusammenhänge zu eröffnen und die Ebene sozialen Handelns nicht nur konzeptionell oder als statistische Größe zu berücksichtigen, sondern als eigenständigen Untersuchungsgegenstand einzubeziehen. Den Ausgangspunkt bildet dabei die Art und Weise, in der Mütter Beruf und Kinderbetreuung im Alltag vereinbaren. Dieser Ansatz beinhaltet eine alternative Sicht auf die Wohlfahrtsproduktion, da nicht nur die Leistungen des Sozialstaates, sondern auch die Hilfe von Partnern, Angehörigen und Freunden, private Betreuungsangebote, aber auch verschiedene Formen der Arbeitzeitgestaltung zu den Ressourcen gehören, auf die sich Mütter stützen und die sie koordinieren, um Beruf und Betreuungsarbeit miteinander verbinden zu können. Bisher gibt es kaum ländervergleichende, qualitative Forschungen, die das Verhältnis von Sozialpolitik und Alltagshandeln im Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie untersuchen. Die soziologische und sozialpolitische Forschung wie auch die Sozialpolitik tendieren allzu oft dazu, die jeweils vorherrschenden Hintergrundannahmen über Familie, Mutterschaft und Frauenerwerbstätigkeit als gegeben hinzunehmen. Gerade die Selbstverständlichkeit einer Familienverfassung, in der die Verpflichtung der Frauen zu unentgeltlicher Haushalts- und Erziehungsarbeit die materielle und konzeptionelle Voraussetzung des sozialstaatlichen Arrangements bildet (Kaufmann 1997: 44f.), hat dazu beigetragen, diese quasi «natürliche» Grundlage aller Wohlfahrtsproduktion in der sozialpolitischen Debatte auszublenden. Insbesondere dort, wo &#8211; wie in der Bundesrepublik Deutschland — die Leistungen der privaten Haushalte und der Fürsorge- und Betreuungsarbeit in den Familien einem eigenen Politikbereich zugeordnet und als Familienpolitik institutionalisiert sind, kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer noch als reines Frauen- und Familienproblem behandelt werden. Die Beiträge dieses Bandes, die auch Wertvorstellungen und Alltagspraktiken berufstätiger Mütter in unterschiedlichen Ländern untersuchen, ermöglichen demgegenüber eine kritische Überprüfung der je eigenen Hintergrundannahmen. Eine solche Perspektive korrigiert manche voreilige Behauptung über das, was Mütter wollen und Eltern tun. Der Blick über die Grenzen ist somit aus mehreren Gründen heilsam und angesichts gegenwärtiger Veränderungen unerlässlich geworden: Nicht nur, weil sich die Intentionen und Bedürfnisse von Frauen überall in Europa rapide verändern, sondern auch wegen der Anforderungen des europäischen Integrationsprozesses, in dem überstaatliche Politikformulierungen von Seiten der Europäischen Union an Bedeutung gewinnen und verbindliche Vorgaben zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Mitgliedsländer entwickelt werden. Auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist Bestandteil oder Gegenstand verschiedener Verträge, Richtlinien, Empfehlungen und Programme der EU. Da die Gleichstellungs-politik der EU einen gemeinsamen Hintergrund auch für die in diesem Buch berücksichtigten Länderkontexte bildet, seien die wesentlichen Entwicklungslinien kurz skizziert. […]</p>



<p></p>



<h2><br>Inhalt</strong></h2>



<p><em>Ute Gerhard, Trudie Knijn, Anja Weckert</em><br><strong>Einleitung: Sozialpolitik und soziale Praxis</strong>Wohlfahrtsregime und Geschlechterarrangements<br>Die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern im rechtlichen Rahmen der EU<br>Kontext und Themen des Buches</p>



<p><em>Jane Lewis</em><br><strong>Erwerbstätigkeit versus Betreuungsarbeit</strong>Einleitung<br>Normative Vorgaben und das Ernährermodell<br>Verhaltensänderungen und die Erosion des Ernährermodells<br>Die Implikationen der neuen politischen Hintergrundannahmen<br>Die Pflicht zur Erwerbs- und Betreuungsarbeit, &nbsp;<br>Betreuungs- und Sozialpolitik</p>



<p><em>Ute Gerhard</em><br><strong>Mütter zwischen Individualisierung und Institution:</strong><br><strong>Kulturelle Leitbilder in der Wohlfahrtspolitik </strong>Einleitung<br>Die Individualisierungsthese in der Geschlechterperspektive<br>Die andere Seite der Individualisierung: Veränderte Familienformen und der Bedeutungsverlust der Ehe<br>Mutterschaft als soziale Konstruktion<br>Resümee</p>



<p><em>Marie-</em><em>Thérèse </em><em>Letablier und Ingrid Jönsson</em><br><strong>Kinderbetreuung und politische Handlungslogik, S. 85</strong>Einleitung<br>Kinderbetreuungsregime<br>Politische Rechtfertigungsgründe:<br>Zur Handlungslogik staatlicher Intervention<br>Restrukturierung der Kinderbetreuungspolitik und Familienförderung: neue Prinzipien, neue Formen der Regulierung</p>



<p><em>Constanza Tobio und Rossana Trifiletti</em><br><strong>Strategien, Alltagspraxis und sozialer Wandel</strong>Einleitung<br>Strategie-Konzepte<br>Strategien von Frauen und sozialer Wandel<br>Typen von Strategien<br>Fazit</p>



<p><em>Arnlaug Leira, Constanza Tobio, Rossana Trifiletti</em><br><strong>Verwandtschaftsnetze und informelle Unterstützung: Betreuungsressourcen für die erste Generation erwerbstätiger Mütter in Norwegen, Italien und Spanien</strong>Einleitung<br>Die norwegische Geschichte: Wie erwerbstätige Mutter die doppelte Verantwortung meisterten<br>Verwandtschaftliche Hilfe: Eine notwendige Ressource für berufstätige Mütter in Italien,<br>Verwandtschaftliche Hilfe: Eine notwendige Ressource für die heutige Generation erwerbstätiger Mütter in Spanien<br>Die Konstruktion berufstätiger Mütter in Norwegen, Italien und Spanien<br>Schlussfolgerung</p>



<p><em>Trude Knijn, Ingrid Jönsson, Ute Klammer</em><br><strong>Betreuungspakete schnüren: Zur Alltagsorganisation berufstätiger Mütter</strong>Einleitung<br>Forderungen nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten<br>Kinderbetreuung und Betreuungspakete: Muster und Konventionen in Schweden, Deutschland und den Niederlanden<br>Betreuungspakete im Vergleich<br>Forderungen und Rechte</p>



<p><em>Ute Klammer und Mary Daly</em><br><strong>Die Beteiligung von Frauen an europäischen Arbeitsmärkten</strong> Die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen in der Europäischen Union<br>Die Auswirkungen von Nachfrage- und Angebotsfaktoren<br>Gegenwärtige Trends<br>Fazit<br>Tabellen</p>



<p><strong>Anmerkungen</strong><br><strong>Literaturhinweise</strong><br><strong>Die Autorinnen</strong></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dem Reich der Freiheit werb ich Bürgerinnen</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/dem-reich-der-freiheit-werb-ich-buergerinnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 13:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Herausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>Die Frauen-Zeitung von Luise Otto</strong><br>Herausgegeben und kommentiert von Ute Gerhard, Elisabeth Hannover-Drück und Romina Schmitter <br>Frankfurt /Main, Syndikat Verlag, (1979). 337 SS<br><br>„Es ist ein eindringliches Erlebnis“, schrieb Helene Lange im Jahr 1927 in der Zeitschrift Die Frau, „wenn eine Zeitschrift, die fast der Welt der Legende angehört, plötzlich in ihren beiden wohlerhaltenden Bänden vor einem liegt.“ So ähnlich ging es mir, nachdem ich jahrelang nach dem für die Anfänge einer Frauenbewegung in Deutschland so wichtigen Dokument gefahndet hatte und 1976 endlich – nach umständlichen Genehmigungsverfahren und Intourist-Buchung – die Frauen-Zeitung in der Dresdener Landesbibliothek in den Händen hielt. Dabei zeigte sich, dass ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" style="margin:-12px -15px 70px -26px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/11/Reich_der_Freiheit.png" alt="" class="wp-image-577" width="250" height="362"></figure></div>



<p><strong>Die Frauen-Zeitung von Luise Otto</strong></p>


<p>Herausgegeben und kommentiert von Ute Gerhard, Elisabeth Hannover-Drück und Romina Schmitter. <br>Frankfurt /Main, Syndikat Verlag, (1979). 337 SS<br>ISBN 3 8108 0091 0</p>


<p class="subhead"><strong><br>Aus der Einleitung</strong></p>



<p>„Es ist ein eindringliches Erlebnis“, schrieb Helene Lange im Jahr 1927 in der Zeitschrift <em>Die Frau</em>, „wenn eine Zeitschrift, die fast der Welt der Legende angehört, plötzlich in ihren beiden wohlerhaltenden Bänden vor einem liegt.“<sup> <a href="#_ftn1">[1]</a></sup> &nbsp;So ähnlich ging es mir, nachdem ich jahrelang nach dem für die Anfänge einer Frauenbewegung in Deutschland so wichtigen Dokument gefahndet hatte und 1976 endlich – nach umständlichen Genehmigungsverfahren und Intourist-Buchung – die <em>Frauen-Zeitung</em> in der Dresdener Landesbibliothek in den Händen hielt. Dabei zeigte sich, dass die beiden Jahrgänge 1849 und 1850 – wie die Ausleihe vermerkte – seit 1927 wiederum nicht mehr benutzt worden waren. Offensichtlich für mehrere Frauengenerationen immer wieder verschüttet oder vergessen, bleibt die von Louise Otto unter dem Motto „Dem Reich der Freiheit werb‘ ich Bürgerinnen“ herausgegebene Zeitschrift ein unschätzbare historische Quelle, die anschaulich über die Anfänge der deutschen Frauenbewegung um die 1848er Revolution informiert.</p>



<div class="wp-block-image">
<figure class="alignleft size-large is-resized"><a aria-label="undefined (opens in a new tab)" href="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/12/Die_Frauen_Zeitung.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img decoding="async" class="wp-image-583" src="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/12/Die_Frauen_Zeitung.jpg" style="margin: 16px 50px 0px 0px;" alt="Erste Ausgabe von 1848" width="160" height="auto"></a><p style="margin: 6px 20px -10px 0px; font-size:11px;"><a aria-label="undefined (opens in a new tab)" href="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/12/Die_Frauen_Zeitung.jpg" target="_blank" rel="noopener noreferrer">➜ Erste Ausgabe von 1848</a><br><br></p></figure>
</div>



<p>Aus der Lektüre zu lernen ist, dass &nbsp;Louise Otto nicht nur eine Einzelne, Vordenkerin oder Vorläuferin war,<sup> <a href="#_ftn2">[2]</a>&nbsp; </sup>sondern auch ihre erste politische Akteurin, eine „rote Demokratin“,<a href="#_ftn3"><sup>[3]</sup></a> die bereits um 1848/49 eine soziale und politische Bewegung von &nbsp;Frauen initiiert hatte. Die <em>Frauen-Zeitung</em> dokumentiert, wie ausgehend von Sachsen im ganzen <em>Deutschen Bund</em> ein verzweigtes Netzwerk, ein „einigendes Band“ von demokratischen Frauenvereinen, Bildungs- und Unterstützungsvereinen gebildet wurde. Es war Teil des revolutionären Aufbruchs zur ‚Freiheit für alle‘, zu demokratischer Selbstbestimmung und zur Einheit Deutschlands. Erst im Verlauf der politischen Ereignisse erkannten die Frauen, dass sie „vergessen“ wurden und es notwendig war, sich selbst separat, als Frauen, zu organisieren. Die in der <em>Frauen-Zeitung </em>veröffentlichten Berichte, politischen Kommentare, Aufrufe und literarischen Essays legen Zeugnis ab von den Bewusstwerdungsprozessen vieler Einzelner, die den Mut zur Einmischung in das politische Geschehen aus der Erkenntnis schöpften, dass ihr Schicksal kein individuelles, sondern ein allgemeines, gesellschaftliches war. Die zahlreichen Zuschriften, auch aus entfernten Regionen wie Ostpreußen, Oberschlesien oder Schleswig sowie die im sog. <em>Blick in die Runde</em> übermittelten Nachrichten informieren über vielfältige Aktivitäten, über Vereinsgründungen, Publikationen und die organisierte Unterstützung „Hilfsbedürftiger“. Mit der „Adresse eines deutschen Mädchens“ an die sächsische Regierung und die sich dort konstituierende Arbeitervertretung, die „Arbeiterverbrüderung“, war Louise Otto in der neuen politischen Öffentlichkeit im März 1848 populär geworden. Ihr dringender Appell, bei der „Organisation der Arbeit“ &nbsp;die „armen Schwestern“ nicht zu vergessen, war ihr Leitmotiv, denn „zum Volke gehören auch die Frauen.“ Die Schilderung der sozialen Not der Klöpplerinnen, Schneiderinnen, der „Dienenden“ nimmt daher in der <em>Frauen-Zeitung</em> einen breiten Raum ein. Darüber hinaus aber waren sich die zumeist bürgerlichen Schreiberinnen einig, dass „die Erziehung“, vor allem „die Redensart von der weiblichen Bestimmung“ schuld daran war, dass die Frauen „nur hinter verschlossenen Türen von der Freiheit flüsterten.“ (Frauen-Zeitung 1850/2)</p>



<p>Mit dem Scheitern der Revolution wurden die Frauenvereine wie die Arbeitervereine nachhaltig verboten und verfolgt. Speziell gegen die <em>Frauen-Zeitung</em> wurde in Sachsen ein Pressegesetz erlassen, das nur noch „männlichen Personen“ die verantwortliche Leitung einer Redaktion erlaubte. Louise Otto lobte sarkastisch die „Bestimmtheit“ des entsprechenden Paragraphen, der zum ersten Mal ausdrücklich Frauen die Gleichberechtigung verweigerte. Louise Otto wich für zwei Jahre nach Gera ins benachbarte Thüringen aus, nun eine „harmlose Zeitung“, wie sie selbst schrieb, „um noch mit gefesselten Händen… wenigstens mit den Ketten zu klirren.“ (Frauen-Zeitung 1851/45).</p>



<p class="subhead"><strong>Editorische Notiz</strong></p>



<p>Die nachgedruckte Ausgabe der beiden Jahrgänge 1849-1850 in der vorliegenden Buchausgabe (1979) umfasst nur eine Auswahl, etwa ein Fünftel der ursprünglichen Quelle. Die Begrenzung des Seitenumfangs war aus verlegerischen Gründen unvermeidlich, zumal die Kosten im Syndikat als Autorenverlag größtenteils von den Autor*innen zu tragen waren. Es fiel den Herausgeberinnen Elisabeth Hannover-Drück, Romina Schmitter und mir schwer zu streichen, deshalb sollen hier die Kürzungsprinzipien offengelegt werden.</p>



<p>Um die Entwicklung der Zeitung, ihren politischen Anspruch und ihre Vielseitigkeit vor dem Hintergrund der revolutionären Ereignisse und der sich verstärkenden Reaktion zu erhalten, wurden die Dokumente zur sozialgeschichtlichen Situation und zur Organisierung der Fraueninteressen fast vollständig wiedergegeben. Sie schienen uns für die Aufarbeitung der bis dahin vernachlässigten Geschichte der Frauenbewegung besonders wichtig. Bei zahlreichen, sich inhaltlich wiederholenden Abhandlungen zu den Themen „Emanzipation“, „Bildung und Erziehung“&nbsp; und zur „Rolle der Frau&nbsp; in der Familie“ haben wir eine Auswahl getroffen, die die Vielfalt der Standpunkte berücksichtigte. &nbsp;Die Auslassungen besonders im zweiten Jahrgang erklären sich aus der starken Zunahme belletristischer Artikel als Folge der politischen Repression. Ebenso haben wir uns aus Platzgründen bei den literarischen Texten (Gedichte und Noveletten) auf wenige Beispiele beschränkt. Ihre literarische Qualität aufzuspüren, muss anderen Veröffentlichungen vorbehalten bleiben.</p>



<p class="subhead"><strong>Aktuelle Nachbemerkung:</strong></p>



<p>Inzwischen, seit der Vereinigung beider deutscher Staaten, sind die Archive auf beiden Seiten wieder zugänglich, haben autonome Frauenarchive beachtliche Bestände zur Geschichte der Frauenbewegung aufgebaut und stehen zur Digitalisierung durch das vom <em>BMFSFJ</em> geförderte <em>Digitale Deutsche Frauenarchiv</em> an. Die &nbsp;<em>Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V.</em> in Leipzig hat sich seit 1993 um die Sammlung, Archivierung und Publikation vieler Schriften von Louise Otto und ihrer Mitstreiterinnen verdient gemacht. Von der <em>Frauen-Zeitung </em>der Jahrgänge von 1849 bis 1852 stehen dort Kopien sowie ein Orts- und Namensregister zur Verfügung.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<p><a href="#_ftnref">[1]</a> Helene Lange, Louise Otto und die erste Frauenzeitung, in: Die Frau 34. Jg. (1927), Heft 5, 257-332.</p>



<p><a href="#_ftnref">[2]</a> Gertrud Bäumer, Gestalt und Wandel. Frauenbildnisse, Berlin 1939, 348.</p>



<p><a href="#_ftnref">[3]</a> Ernst Bloch, Das Prinzip Hoffnung, Frankfurt a.M. 1974 [zuerst 1959], 2. Bd., 690.</p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Für eine andere Gerechtigkeit</title>
		<link>https://ute-gerhard.de/fuer-eine-andere-gerechtigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SuperAdministrator]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Sep 2020 15:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Startseite]]></category>
		<category><![CDATA[Angleichung]]></category>
		<category><![CDATA[Gleichheit]]></category>
		<category><![CDATA[Ute Gerhard]]></category>
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					<description><![CDATA[<strong>Dimensionen feministischer Rechtskritik</strong><br>Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2018 <br><br>
Recht ist ein Spiegel gesellschaftlicher Machtverhältnisse, zugleich eröffnet es Wege, diese Verhältnisse zu verändern. Seit dem 19. Jahrhundert haben Frauenbewegungen als Motoren sozialen Wandels politische Widersprüche und soziale Ungleichheiten aufgezeigt und andere Standards für Gerechtigkeit eingeklagt. „Für eine andere Gerechtigkeit“ diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung, ohne Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie aus den Augen zu verlieren. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit versteht die Autorin nicht als absolutes Prinzip, sondern als relationales und dynamisches Konzept. Denn Rechte sind kein Haben oder Besitz, sie müssen vielmehr im jeweiligen Kontext immer wieder erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<div class="wp-block-group"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow">
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" style="margin-left:-10px;" src="http://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png" alt="" class="wp-image-582" width="250" height="354" srcset="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit.png 500w, https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/07/IMG_1071_FuerEineAndereGerechtigkeit-212x300.png 212w" sizes="(max-width: 250px) 100vw, 250px" /></figure></div>
</div></div>



<p><strong>Dimensionen feministischer Rechtskritik</strong> </p>



<p>Ute Gerhard (2018):<br>Frankfurt/M. / New York: Campus. 405 S.</p>



<p>ISBN 978-3-593- 50836-8</p>



<p>Recht ist ein Spiegel gesellschaftlicher Macht­verhältnisse, zugleich eröffnet es Wege, diese Verhältnisse zu verändern. Seit dem 19. Jahrhundert haben Frauenbewegungen als Motoren sozialen Wandels politische Widersprüche und soziale Ungleichheiten aufgezeigt und andere Standards für Gerechtigkeit eingeklagt. „Für eine andere Gerechtigkeit“ diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung, ohne Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie aus den Augen zu verlieren. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit versteht die Autorin nicht als absolutes Prinzip, sondern als relationales und dynamisches Konzept. Denn Rechte sind kein Haben oder Besitz, sie müssen vielmehr im jeweiligen Kontext immer wieder erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden.</p>



<h2>Inhalt</h2>
<p>Einleitung</p>
<ol>
    <li>Frauenbewegung und Recht 
        <ol>
             <li>Nicht nur Gleichberechtigung – Frauenbewegung, Feminismus und Geschlechterpolitik in der Bundesrepublik</li>
             <li>Feminismen im 20. Jahrhundert – Diskurse und Konzepte </li>
             <li>Wozu Menschenrechte? Über Unrechtserfahrungen oder das Aussprechen einer Erfahrung mit Recht, das (bisher) keines ist </li>
          </ol>       
             <li>Zur Geschichte der Frauenrechte und den Kämpfen um Anerkennung 
                  <ol start="4">
                      <li>Frauenrechte im Europa des 19. Jahrhundert – die Bedeutung des Privatrechts für die Rechtsungleichheit der Frauen</li>
                      <li>Der Kampf um das Frauenwahlrecht – Deutschland und England im Vergleich </li>
                      <li>Europäische Bürgerinnenrechte– Feministische Anfragen und Visionen</li>
                  </ol>
             </li>
             <li>Gesellschaftskritik in der Geschlechterperspektive
                  <ol start="7">
                      <li>Feministische Perspektiven in der Soziologie – Verschüttete Traditionen und kritische Interventionen</li>
                      <li>Die neue Geschlechter(un)ordnung – Feministische Perspektiven auf Ehe und Familie</li>
                      <li>Das Konzept fürsorglicher Praxis – Care als sozialpolitische Herausforderung moderner Gesellschaften </li>
                  </ol>
       </li>
 </ol>

<p>Schlusswort: Eine andere Gerechtigkeit &nbsp;&nbsp;&nbsp;<a href="https://ute-gerhard.de/wp-content/uploads/2020/12/Schlusswort_andere_Gerechtigkeit.pdf#zoom=Fit" target="_blank" rel="noopener noreferrer">➜ Im PDF lesen</a></p>
<p>Literatur</p>
<p>Dank</p>


</p>



<p></p>



<p><br><a href="https://ute-gerhard.de/rezensionen/">➜ Zu den Rezensionen</a></p>
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