Angleichung

Rezension von Rolf Löchel aus Literaturkritik.de

Für eine andere Gerechtigkeit

Care – ein revolutionäres Projekt.
Die feministische Soziologin Ute Gerhard plädiert überzeugend „für eine andere Gerechtigkeit“.

in: Löchel, Literaturkritik.de 2019, Nr. 3    ➜ Auf Literaturkritik.de lesen

Unter Feminismus wird vielerlei verstanden, hat Margarete Stokowski in ihrem Buch Die letzten Tage des Patriarchats zu Recht konstatiert und auch gleich ihre eigene Definition vorgetragen. Ute Gerhard, auch sie Feministin und zudem eine renommierte Soziologin, legt in ihrem neuen Buch Für eine andere Gerechtigkeit eine andere und weit nachvollziehbarere Definition vor. Feminismus, sagt sie, „bezeichnet die Zusammenfassung aller Bestrebungen von Frauen um Anerkennung, Selbstbestimmung, politische Partizipation und soziale Gerechtigkeit“. Sein Ziel sei ein Zweifaches: Es gehe gleichermaßen um „die Befreiung bzw. Entscheidungsfreiheit jeder einzelnen Frau“ wie auch um „eine grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft und der in ihr verankerten Geschlechterordnung“.

Wie Titel und Untertitel verraten, zeigt Gerhards Buch Dimensionen feministischer Rechtskritik auf und plädiert Für eine andere Gerechtigkeit. So trocken, wie das klingt, ist das Buch allerdings keineswegs geschrieben – im Gegenteil, es ist gut lesbar, auch wenn die Autorin nicht darauf verzichtet, auf PhilosophInnen zu rekurrieren, die nicht eben dafür bekannt sind, eine leichte Lektüre zu bieten. Immanuel Kant zum Beispiel, mit dem sie die erste der insgesamt drei Dimensionen des Rechts bestimmt: das „seinem Inhalt oder seiner Anwendung nach“ gegebenenfalls „höchst ungerechte“ positive Recht; also das, „was die Gesetze an einem gewissen Ort zu einer gewissen Zeit sagen oder gesagt haben“. Als zweite Dimension tritt die „praktische Rechtsanwendung“ hinzu, mithin die empirischen „Rechtstatsachen“. Die dritte Dimension bilden die über diese hinausgehenden kritischen „Vorstellung von einem anderen, gerechteren oder ‚richtigen‛ Recht“. In ihnen spiegelt sich ein „utopisches Verlangen nach Gerechtigkeit“, das ein „Grundbedürfnis der menschlichen Existenz“ sei. Recht und Rechte, so Gerhard weiter, werden nicht ein für allemal gewährt oder errungen, sondern müssen stets aufs Neue verhandelt, verteidigt und erworben werden. Recht könne also sowohl „Befreiungs- wie Herrschaftsinstrument“ sein. Entscheinend dabei sei, dass die bereits „gewährleisteten Rechte“ überhaupt in Anspruch genommen werden.

Damit ist der argumentative Boden für Gerhards „Forderungen nach Verwirklichung des Rechts auf Freiheit und Gleichheit“ bereitet, wobei die von ihr gemeinte Gleichheit „unter Berücksichtigung sozialer Ungleichheit und Differenzen auf materiale Gerechtigkeit zielt“. Spätestens hier wird ihr feministischer Ansatz relevant. Denn als Ausdruck von Machtverhältnissen „verkörpern“ die ersten beiden Dimensionen des Rechts theoretisch wie praktisch „männliche Denkweisen, Maßstäbe und Interessen“. Besonders deutlich tritt das im Privatrecht hervor, zu dem etwa das Personenrecht und das Familienrecht zählen. Im Strafrecht wird das maskulinistische Wesen des Rechts etwa im Abtreibungsrecht der Paragrafen 218 und 219a offenkundig. Waren bislang alle Kämpfe für eine Abschaffung des frauenfeindlichen Abtreibungsrechts vergeblich, so wurde nach harten Auseinandersetzungen im Bereich des Privatrechts immerhin „ein Flickenteppich von Frauenrechten“ errungen. Doch „bei aller Buntheit“ lässt er nach wie vor „die Formen patriarchaler Herrschaftssicherung noch in der Systematik des geltenden Rechts erkennen“.

Ungeachtet aller ihrer unterschiedlichen Positionen teilt die „notwendig interdisziplinär“ arbeitende Geschlechterforschung in der Rechtswissenschaft ein „nicht nur formales, sondern ‚materiales‛ und zugleich problemorientiertes Verständnis von Gleichberechtigung“, in dessen Zentrum die „Realisierung des Gleichheitskonzeptes in der Lebensrealität von Frauen und Männern“ steht. Es geht also keineswegs um eine Gleichstellung der Geschlechter in einer an männlichen Vorstellungen und Lebenswirklichkeiten orientierten Gesetzgebung, sondern vielmehr darum, die „ungleichen Ausgangsbedingungen“ von Männern und Frauen bei der Verwirklichung des „Gleichheitskonzeptes“ zu bedenken.

Gegen diversitätstheoretische Ansätze, die angesichts unterschiedlicher weiblicher Lebenswirklichkeiten und -perspektiven die Berechtigung der Rede von „den Frauen“ infrage stellen, erklärt Gerhard, dass „die soziale Gruppe der Frauen“ von jeher und stets aufs Neue „durch typische und spezifische Unrechtserfahrungen verbunden“ sei. Dabei wussten FeministInnen spätestens seit Beginn der Neuen Frauenbewegung, dass Frauen „unterschiedliche gesellschaftliche Positionen einnehmen und erst auf gemeinsame Interessen eingestimmt, für kollektives Handeln umworben werden müssen“.

Die Allgegenwart von Gewalt im Leben von Frauen, sei es häusliche Gewalt oder Vergewaltigung im Krieg, die als Dominanzstruktur in alle Lebensbereiche hineinwirkt, bildet eine gemeinsame Erfahrung und somit eine Brücke zwischen den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten in Nord und Süd, Ost und West, die zum Vehikel der Solidarisierung und Mobilisierung wurde.

Mehr noch, es erweise sich als „ein theoretisches Problem“, wenn „die Ungleichheit und Differenz zwischen den Geschlechtern durch die Differenzen unter den Frauen ersetzt, ja gegeneinander ausgespielt werden“.

Gerhard weist auf die besondere Bedeutung des Kampfes um Geschlechtergerechtigkeit für alle Kämpfe um Gerechtigkeit hin. Denn, wie sie darlegt, stehen der „Ausschluss und Einschluss“ der Frauen, die von ihnen „erkämpften Zugeständnisse und die noch nicht für alle möglichen Schritte zu Selbstbestimmung und Emanzipation paradigmatisch für andere Figurationen der Ungleichheit“. So können die „Kategorie Geschlecht“ und die von FeministInnen erstrittenen „Innovationen im Gleichberechtigungsrecht“ als „Paradigma und Türöffner für die Wahrnehmung zusätzlicher Diskriminierungsgründe“ fungieren.

Den Legenden jüngerer Queer- und GenderfeministInnen, erst sie hätten ein intersektionales Bewusstsein entwickelt, hält sie zu Recht entgegen, dass „die Analyse von Klasse und Geschlecht“ schon seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik „der Drehpunkt“ feministischer Diskussionen und Praxen war, ebenso wie die Trias „women, race and class in den USA“.

Gerhard hat ihr Buch in drei Hauptteile gegliedert. Im ersten zeichnet sie die deutschen Kämpfe um Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit seit der historischen Rede von Helke Sander 1968 auf dem 23. Delegiertenkongress des SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund) nach und bindet sie an die jeweiligen theoretischen Vorstellungen und Konzepte zurück. Ein besonderes Augenmerk richtet die Autorin dabei auf den „Einigungsprozess“ Deutschlands nach 1989, den sie als „beispiellose Inszenierung männlicher, patriarchalischer und ökonomischer Interessenpolitik“ analysiert. Eindrücklich erinnert sie daran, wie die ostdeutschen Frauen im Laufe dieses Prozesses „in mehrfacher Hinsicht marginalisiert und diskriminiert“ wurden, und zwar nicht nur von staatlicher Seite, sondern ebenso sehr „auf der Ebene gewerkschaftlicher Interessenpolitik“ wie auch „bei der Abwicklung und Neuformierung der ostdeutschen Wissenschaftslandschaft“. Interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere Gerhards Zusammenfassung der Verfassungsdebatte nach der Wiedervereinigung.

Auch moniert sie zu Recht, dass die selbstgenügsame „feministische Sprachkritik“ der vergangenen Jahre, die sich im Elfenbeinturm universitärer Queerstudies um sich selbst dreht, weitgehend anstelle politischer Praxis und gesellschaftlicher Vermittlung getreten ist, und klagt eine Auseinandersetzung mit Geschlechterfragen und Feminismus ein, die „nicht nur akademisch, als Spielart eines vom Handlungsdruck befreiten Geschlechterwissen geführt wird“, sondern „immer auch zugleich engagierte Kritik an den Verhältnissen“ sein müsse.

Nimmt dieser erste Teil internationale Diskurse eher am Rande in den Blick, so weitet der zweite die Perspektive grundsätzlich. Er geht weiter in die Vergangenheit zurück und stellt nicht mehr die deutschen Auseinandersetzungen in den Mittelpunkt, sondern die Kämpfe um Frauenrechte in Europa seit dem 19. Jahrhundert. Dabei arbeitet Gerhard insbesondere heraus, wie bedeutend das Privatrecht für die Zementierung der Rechtsungleichheit von Frauen war. In einem Unterabschnitt wendet sie sich zudem dem Kampf ums Frauenstimmrecht zu. Die Autorin umreißt außerdem die „wichtigsten Streitpunkte und Strategien“, die die Geschichte der Feminismen im 20. Jahrhundert geprägt haben. Instruktiv ist in diesem Abschnitt nicht zuletzt ihre Auseinandersetzung mit dem altbekannten, allerdings tatsächlich bloß scheinbaren Paradoxon, dass FeministInnen „auf dem Recht auf Gleichheit und gleichzeitig auf der Berücksichtigung und Anerkennung der Differenz bestehen“. Das Paradoxon ist nur ein vermeintliches, weil die Forderung nach Gleichheit und Anerkennung der Verschiedenheit keineswegs in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Vielmehr „setzt Gleichheit die Verschiedenheit der Menschen ja voraus“ – andernfalls wäre das Rechtsmittel überflüssig. Auch kann es sich beim Rechtsbegriff der Gleichheit „nur um die Gleichheit in bestimmten, für die Lebenschancen relevanten Hinsichten handeln, niemals aber um Identität oder Angleichung“. Ähnlich verhalte es sich mit dem angeblichen Gegensatz zwischen Gleichheit und Freiheit, die tatsächlich „auf einander verweisen“ und sich „ergänzen“. Denn weder genügt „Freiheit ohne Gleichheit, noch weniger Gleichheit ohne Freiheit demokratischen Ansprüchen“.

Im dritten und wichtigsten Abschnitt nimmt Gerhard schließlich „soziologische Analysen zu den Kernthemen geschlechterspezifischer Benachteiligung und Unterordnung im Bereich Arbeit, Familie oder privaten Lebensformen und besonders zu Care als Ensemble fürsorglicher Praxen“ vor. Dabei macht sie sich für das von der Marxistin Frigga Haug als „Care-Syndrom“ bespöttelte Care-Konzept stark. In diesem Schlüsselbegriff kommt der Autorin zufolge „ein genuin feministisches Anliegen“ zum Ausdruck, das einen „Kern feministischer Gesellschaftskritik erkennbar“ mache. Denn es ziele auf eine „grundlegende Veränderung gesellschaftlicher Strukturen, deren Zentrum die geschlechtshierarchische Arbeitsteilung ist“. Als „sozialpolitisches Konzept der ‚Sorge für andere‛“ gebe es „normative Leitlinien“ vor, die es nicht nur in privaten, sondern auch und gerade in politischen Beziehungen umzusetzen gelte. Care-Konzepte seien „gesellschaftskritische Entwürfe und feministische Visionen zugleich“. Als solche stehen sie dafür, „wie Liebe und Recht als ‚Fürsorglichkeit‛ und in Verantwortung füreinander gleichberechtigt gelebt werden können“. Werde diese Konzeption zu Ende gedacht, führe das zu dem Schluss, „dass eine nicht nur geschlechtergerechte, sondern grundsätzlich alle Dimensionen der Ungleichheit berücksichtigende Politik der Lebenssorge die Neuverteilung der Arbeiten und Sorgetätigkeiten zwischen Männern und Frauen sowie die Umstrukturierung der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme, nicht zuletzt die Umwertung der dominierenden Werthaltungen und politischen Prioritäten beinhalten müsste“. Das sei „ein in der Tat revolutionäres Projekt“.

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Für eine andere Gerechtigkeit

Dimensionen feministischer Rechtskritik

Ute Gerhard (2018):
Frankfurt/M. / New York: Campus. 405 S.

ISBN 978-3-593- 50836-8

Recht ist ein Spiegel gesellschaftlicher Macht­verhältnisse, zugleich eröffnet es Wege, diese Verhältnisse zu verändern. Seit dem 19. Jahrhundert haben Frauenbewegungen als Motoren sozialen Wandels politische Widersprüche und soziale Ungleichheiten aufgezeigt und andere Standards für Gerechtigkeit eingeklagt. „Für eine andere Gerechtigkeit“ diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung, ohne Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie aus den Augen zu verlieren. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit versteht die Autorin nicht als absolutes Prinzip, sondern als relationales und dynamisches Konzept. Denn Rechte sind kein Haben oder Besitz, sie müssen vielmehr im jeweiligen Kontext immer wieder erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden.

Inhalt

Einleitung

  1. Frauenbewegung und Recht
    1. Nicht nur Gleichberechtigung – Frauenbewegung, Feminismus und Geschlechterpolitik in der Bundesrepublik
    2. Feminismen im 20. Jahrhundert – Diskurse und Konzepte
    3. Wozu Menschenrechte? Über Unrechtserfahrungen oder das Aussprechen einer Erfahrung mit Recht, das (bisher) keines ist
  2. Zur Geschichte der Frauenrechte und den Kämpfen um Anerkennung
    1. Frauenrechte im Europa des 19. Jahrhundert – die Bedeutung des Privatrechts für die Rechtsungleichheit der Frauen
    2. Der Kampf um das Frauenwahlrecht – Deutschland und England im Vergleich
    3. Europäische Bürgerinnenrechte– Feministische Anfragen und Visionen
  3. Gesellschaftskritik in der Geschlechterperspektive
    1. Feministische Perspektiven in der Soziologie – Verschüttete Traditionen und kritische Interventionen
    2. Die neue Geschlechter(un)ordnung – Feministische Perspektiven auf Ehe und Familie
    3. Das Konzept fürsorglicher Praxis – Care als sozialpolitische Herausforderung moderner Gesellschaften

Schlusswort: Eine andere Gerechtigkeit    ➜ Im PDF lesen

Literatur

Dank


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Gleichheit ohne Angleichung

Frauen im Recht
München: Beck-Verlag 1990
ISBN 3 406 33146 7 

Das Buch untersucht die anhaltenden Schwierigkeiten, Rechtsgleichheit für Frauen herzustellen, und zwar aus rechtstheoretischer, historischer und soziologischer Perspektive. Sie geht der Frage nach, was Gleichberechtigung heißt und inwieweit das tradierte Konzept der Gleichheit als Menschenrecht überhaupt noch zur Formulierung der Ansprüche taugt, die Frauen heute an die gegenwärtige Gesellschaft stellen. Denn die Forderung nach Rechtsgleichheit der Frauen meint nicht die Angleichung an die Mannesstellung, die Übernahme männlicher Lebens- und Arbeitsweise, vielmehr sollte sie sich an einem für Männer und Frauen möglichen Maß von Freiheit und Gleichheit orientieren. 


Vorwort

„Ziel meiner Rechtskritik ist nicht die Perpetuierung des Geschlechterkampfes um das ,richtige Recht’, auch nicht eine ‚Politik des Unterschiedes’, die sich auf einen Separatismus, d. h. zwei nach Geschlechtern getrennte Gesellschaften einrichtet und doch die Strukturen sozialer Ungleichheit und geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung nicht verändern kann oder mag. Das Ernstnehmen, mehr noch: das Zur-Geltung-Bringen der anderen Wertmaßstäbe von Frauen beinhaltet ein neues Verständnis und eine veränderte Praxis der ,Freiheit und Gleichheit’, ist m. E. das noch nicht eingelöste Versprechen der Menschenrechte als Denkmöglichkeit humaner Verhältnisse. Gleichheit als Inbegriff des Rechts verspricht eine Beziehung zwischen Menschen, die statt auf Unterordnung und Unterwerfung auf gleicher Freiheit zum Handeln, auf einer ,Dynamik der Wechselseitigkeit’ (Gilligan) und der Anerkennung von Verschiedenem beruht.” 


Inhalt

Einleitung

  1. Was heißt Gleichberechtigung?
    1. Frauenrechte als Menschenrechte – ein rechtstheoretisches und politisches Problem
    2. In den Fußstapfen der Philosophen: Die historische Bedeutung des Gleichheitsbegriffs Menschlichkeit gegen Staatsräson: Die Opposition der Antigone – Die Gleichheit vor Gott in einer Herrenkirche – Natürliche oder zivile Gleichheit: Vom Natur- zum Vernunftrecht – Geschlecht – eine politische Kategorie: Rousseau und Fichte
    3. Menschenrechte auch für Frauen — Der Gegenentwurf der Olympe de Gouges „Die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin” – Andere Maßstäbe für Freiheit und Gerechtigkeit – Tribüne und Schafott: Die politischen Rechte der Frau – Das Eigentum an der eigenen Person – Ein bedenkenswertes Erbe
    4. Gleichberechtigung oder weibliche Eigenart —Das Programm der alten Frauenbewegung Die Achtundvierzigerinnen: Für unteilbare Freiheit – Geschlechtsvormundschaft – aber „die Menschenrechte haben kein Geschlecht” – Gemäßigt oder radikal – oder wie „die Menschenrechte unters Fußvolk geraten”
    5. Zwischenbilanz: Gleichberechtigung ohne Gleichheit
  2. Barrieren gegen die Gleichberechtigung
    Drei rechtshistorische und rechtssoziologische Fallbeispiele
    1. “Bis an die Wurzeln des Übels” — Rechtskämpfe und Rechtskritik der Radikalen in der alten Frauenbewegung Das Stimmrecht der Frauen: Krone oder Fundament? – Der Kampf gegen das Bürgerliche Gesetzbuch: Ein neues Rechtsbewußtsein der Frauen – Rechtsschutzvereine: Hilfe von Frauen für Frauen – Eheboykott: Propaganda der Tat -Kehrseiten: Die doppelte Moral – Geschlechtsjustiz – Nur eine Anmerkung: Zur Geschichte des § 218 StGB – Die Rechte der Mutter: Rechtserrungenschaften des Bundes für Mutterschutz – Noch einmal das Stimmrecht der Frauen: Richtungskämpfe – Friedensarbeit und Frauenrechte oder das Verhältnis von Recht und Gewalt – Anknüpfungspunkte für die Rechtsdiskussion heute
    2. Über Geschlechtsvormundschaft — oder Die Frau als Rechtsperson in der Rechtslehre des 19. Jahrhunderts Der Flickenteppich der Frauenrechte: Die verschiedenen Rechtsquellen und Rechtskreise – Patriarchale Rechtswissenschaft – „Ein Leib – ein Gut” – Deutschrechtler und Romanisten – „Einige deutsche Gesetz-Paragraphen” – Die Rechtslage aus der Sicht der Frauen – Das Strukturprinzip patriarchaler Herrschaft
    3. Gespräche mit Frauen über Recht Rechtsmeinungen und Unrechtserfahrungen heute Der Anlaß, die Untersuchung und die Teilnehmerinnen — Das Recht der Frauen auf Erwerb — Jede Frau oder jeder Mensch hat ja einen Anspruch auf Arbeit” — „Was haben wir denn eigentlich mit der Gleichberechtigung gewonnen?” Oder: Die Verlustrechnung — Der „Frieden in der Ehe” oder die “privaten Probleme” der Frauen — „Gleichberechtigung in der Ehe ist nicht Sache des Arbeitsförderungsgesetzes” — Unrechtserfahrungen und Bewältigungsstrategien — Resümee

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Anhang
Gegenüberstellung der “Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin” (1791) und der “Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte” von 1789

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Atempause

Feminismus als demokratisches Projekt

Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1999; ISBN 3-596-14441-8

Ins Ungarische übersetzt unter: Lélegzetvételnyi Szünet, Budapest: Balassi Kiadó 2006


Einleitung

Viel Opportunistisches ist zu lesen über das Ende der Frauenbewegung und über den angeblich real nicht mehr existierenden Feminismus, in das sich Schadenfreude, aber auch Anbiederung mischt. Für kein anderes Thema haben seit nun zwei Jahrhunderten die Gazetten immer wieder so bereitwillig Raum zur Verfügung gestellt wie für die Annonce, dass die »zigarrenrauchende« und »verrufene« Emanzipationsbewegung der Frauen, das unziemliche Gezeter der Suffragetten und Blaustrümpfe oder das Zeitalter der Frauenrechtelei und der »Emanzen« nun endlich überwunden sei. Auffällig ist, dass in diesen Abgesängen grundsätzlich von der Frauenbewegung oder dem Feminismus die Rede ist, so als ob es sich um ein Wesen oder ein organisches Gebilde handelte, das, aus Haupt und Gliedern bestehend, nun zu Grabe getragen würde, vorher aber höchst lebendig oder gesellschaftlich mächtig gewesen sei. Auf jeden Fall wird dieses Wesen für alles Mögliche verantwortlich gemacht, hat die Frauenbewegung dies oder das versäumt, findet sich billiger Beifall für allerhand Abfälliges. Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt, lautet: Wer war oder wer ist eigentlich die Frauenbewegung?

Machen wir uns nichts vor: Diejenigen, die sich aus dem Schutz der Normalität herauswagen, bestehende Ordnungen und Verhältnisse kritisieren, für gesellschaftlichen Wandel oder gar für radikale Veränderungen eintreten, waren und sind immer eine Minderheit, eine Avantgarde, Querköpfe oder Wegbereiterinnen für Ideen und neue Lebensweisen. Das gilt nicht nur für die Frauenbewegung. Interessant ist hierbei, wann und warum es wenigen gelingt, die Wahrnehmung vieler zu treffen, Probleme zur Sprache zu bringen, in denen die Erfahrungen und möglicherweise das Gerechtigkeitsempfinden von anderen, vielen berührt werden, ferner, unter welchen Umständen aus einzelnen viele werden, sich Gruppen bilden, die etwas bewegen wollen. Die sogenannten Radikalen, die »an die Wurzel des Übels gehen« wollen, bereiten den weniger Engagierten, Zaghaften oder Indifferenten den Weg. Heute heißt das üblicherweise: » Ich bin keine Feministin, aber… «, doch man/frau vertritt Ansichten und Ziele, die durchaus als feministische zu kennzeichnen sind. Wer ein wenig mehr als Außenansichten kennt, weiß, dass sich gerade auch die neue Frauenbewegung von Anbeginn durch Kontroversen, öffentlich ausgetragene Meinungsverschiedenheiten über höchst Privates ausgezeichnet hat und dass zudem behauptet wurde, dieser private Aufruhr sei ein politischer, das heißt eine Angelegenheit von allgemeiner und gesellschaftlicher Bedeutung. Unterschiedliche Ansichten und politische Strategien waren die Folge, weil Meinung und Erfahrung jeder einzelnen Beteiligten bedeutsam und ernst zu nehmen waren. Dass die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen und die Vielfalt der Stimmen dennoch auf etwas Gemeinsames zielten – auf die Achtung, Selbstachtung und die Anerkennung und des Strebens nach Individualität auch der Frauen -, war der zündende Funke oder auch Bazillus, der ansteckend war und mobilisierend wirkte.

Wie Geschichte und Verlauf sozialer Bewegungen zeigen, sind Hochphasen der Mobilisierung und ihre »politischen Gelegenheitsstrukturen« nicht von Dauer, gleichwohl bewirken sie etwas, rufen Reaktionen hervor, im Privaten, in der Öffentlichkeit, im Falle der Frauenbewegung vor allem im Verhältnis der Geschlechter. Weil die Ordnung im Geschlechterverhältnis in allen Lebensbereichen von Bedeutung ist, sorgen Infragestellung oder Veränderung derselben für Beunruhigung, rufen Abwehr und heftige Reaktionen hervor, denn der kultivierte Boden, auf den sich die abendländische Zivilisation etwas zugutehält, gerät ins Wanken.

 »Die Revolution der Frau«, schreibt Margarete Susman in dem Essay »Das Frauenproblem in der gegenwärtigen Welt« aus dem Jahr 1926, »hat nicht einfach den gesetzhaften Verlauf und Rhythmus anderer Revolutionen: einmütiges Sich Aufbäumen gegen unerträglich gewordene Bindungen, von denen nur der nicht freiheitlich gesinnte Teil der Menschen sich zurückhält — sondern hier ist alles bunt und verwirrend gemischt. Hier bindet eine andere Macht der Freiheit gebieterisch die Hände; hier werden Ketten Kränze und Kränze Ketten. Hier werfen Traum und Zauber verwirrende Lichter und Schatten auf den Weg […]«.[1]

Es ist erstaunlich, wie modern Susmans Betrachtungen über die Frauenfrage auch im Weiteren anmuten. In solchen Einschätzungen und Schlussfolgerungen wiederholt sich ein Gewahrwerden, das ich als modern charakterisieren möchte, weil es die ganz spezifischen Erfahrungen von Frauen in der Moderne, in den politischen, sozialen und kulturellen Strömungen und Bewegungen seit der Französischen Revolution widerspiegelt. Es ist die nahezu gleichzeitige Erfahrung von Teilhabe und Ausschluss, der Widerspruch zwischen der Rede vom Menschen als Subjekt von Rechten und von der Frau als Besonderer und Benachteiligter. Der Grund für diesen Widerspruch liegt in einer Zweideutigkeit und Ambivalenz der Moderne, die auch in einer geschlechtsspezifischen Dialektik der Aufklärung zum Ausdruck kommt, indem sie gleichzeitig mit dem Versprechen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen die Disziplinierung der Frauen zum anderen Geschlecht inszenierte. Immer waren die Frauen, die an dem Projekt der »Welterlösung« teilgenommen hatten, überrascht, was ihnen widerfuhr. Zeugnisse finden sich bereits bei den Romantikerinnen, dann in allen Phasen gesellschaftlicher Umwälzungen oder Reform und Revolution, in Deutschland insbesondere auch nach ihrem Scheitern: zum Beispiel im Kontext der 1848er Revolution, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges sowie 1949 mit der Etablierung der Bundesrepublik oder 1989 nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Immer war diesen historischen Bruchstellen oder Ereignissen ein besonderes Engagement, ein Emanzipationsschub oder die Mitwirkung von Frauen in den politischen Protest- und Demokratiebewegungen vorausgegangen. Immer waren dem Aufschwung keineswegs Etablierung, sondern eher Ernüchterung und Enttäuschung über Nichterreichtes gefolgt. Die Umstände und politischen Zusammenhänge, die Sprache und die Bilder, in denen diese Erfahrungen überliefert werden, unterscheiden sich, doch der Anlas der Beunruhigung und des Protestes bleibt seit 200 Jahren der gleiche, solange das Projekt, demokratische Verhältnisse für Männer und Frauen herzustellen, unvollendet ist.

Der Blick in die Geschichte des Feminismus dient somit nicht pädagogischen Zwecken; nur selten ist aus der Geschichte zu lernen, was zu tun ist, weil sich weder die Beteiligten noch die Bedingungen gleichen. Ebenso wenig interessiert die Frauen- und Geschlechtergeschichte lediglich als Trauerspiel in mehreren Akten, im  Gegenteil. Die Geschichte der Frauen ist ein »Fundus« bedeutsamer Erfahrungen, eine »Quelle mannigfaltiger Einsichten und Anregungen«,[2] die helfen, die politischen Rahmenbedingungen zu analysieren, zu kritisieren und mitzugestalten. Insbesondere das Wissen, dass dem Auf und Ab, den immer wieder neuen Anfängen, Abbrüchen und Flauten bisher notwendig ein Neuanfang gefolgt ist, entlastet und ermutigt.

Aus diesem Grund habe ich in einem der Aufsätze, der diesem Band zugleich den Titel gibt, zur Kennzeichnung der gegenwärtigen Situation in der Geschichte des Feminismus die Metapher der »Atempause« benutzt. Meines Erachtens geht es gegenwärtig darum, auf der Basis des Erreichten tief durchzuatmen, innezuhalten und die Kräfte neu zu sammeln. Dazu ist es notwendig, die veränderten politischen Verhältnisse in Deutschland, in Europa, in der Welt aus durchaus unterschiedlichen Geschlechterperspektiven zu analysieren und neu einzuschätzen und in der Domäne männlicher Wissenschaft, die im Hinblick auf die Geschlechterverhältnisse weitgehend noch immer Brachland ist, tiefer zu graben und zu forschen, selbst wenn die Ernte erst in der nächsten Frauengeneration einzuholen ist.

Die Aufsätze in diesem Band sind eine Auswahl zu einzelnen Aspekten des Themenkomplexes Geschichte und Theorie des Feminismus. Sie sind in unterschiedlichen Zusammenhängen, in gemeinsamen Projekten im Schwerpunkt Frauenforschung der Universität Frankfurt am Main oder aus Beiträgen zu Veröffentlichungen und Konferenzen entstanden. Ohne diese Kontexte, die Verankerung in der Frauenforschung und Frauenbewegung, und ohne den animierenden Austausch mit Studentinnen und Kolleginnen wären sie vermutlich nicht so geschrieben, und sie verdanken diesen viel. Mit dieser Auswahl sollen sowohl die wichtigsten Themen und Streitpunkte vorgestellt, als auch die theoretischen Ansätze diskutiert werden, die in der Bewegungsforschung zur Analyse der Frauenbewegung angewendet werden. Die These von den »langen Wellen« der Frauenbewegung stellt Traditions- und Verbindungslinien her zwischen den verschiedenen denen Phasen und Richtungen, ohne doch der Einheitlichkeit der Frauenbewegung das Wort zu reden. Insgesamt wird damit ein gesellschaftliches Erfahrungs- und Problemfeld untersucht, das in der Soziologie wie auch in der Geschichtswissenschaft immer wieder in dem Verdacht steht, wissenschaftliches Erkenntnisinteresse mit politischen Optionen zu verknüpfen. Diese Verbindung soll hier nicht geleugnet, im Gegenteil, methodisch offengelegt werden, um die gemeinsame Zielsetzung von Frauenforschung und Frauenbewegung nicht zu verschleiern. Es ist tatsächlich diese Verknüpfung von Erinnerungsarbeit, Aufklärung und Analyse, die die Beschäftigung mit dem Feminismus als sozialer Bewegung und politischer Theorie so aufregend und angreifbar macht. Deshalb steht diese Thematik im Zentrum der Frauen- und Geschlechterforschung und eines entsprechenden Lehrplans.

In der Lehre an der Universität, aber auch in vielen außeruniversitären Diskussionen und internationalen Zusammenhängen habe ich die Erfahrung gemacht, dass — trotz aller Skepsis der jungen Frauen gegenüber dem komplizierten und gesellschaftlich nach wie vor ungesicherten »Erbe der Mütter» — in der Auseinandersetzung mit dieser Geschichte, mit dem Wissen um frauenbewusste Vorgängerinnen und bei der Rezeption feministischer Vorarbeiten immer wieder Funken überspringen. Denn was meistens übersehen wird, wenn wir schon bei diesem Bild bleiben: Die Funken sind, einmal in der Welt, auch wenn sie keinen Flächenbrand auslösen, nicht mehr zu löschen, ebenso wenig wie gegen den Bazillus der Emanzipation bisher ein Heilkraut oder eine Rezeptur gefunden wurde. Nach wie vor aktuell und treffend scheint mir daher, was Rahel Varnhagen am 21. September 1830 in einem Brief an Heinrich Heine schrieb:

»Kein >Jungfernkranz<, kein Elephant über Theaterbrücken; keine Wohltätigkeitsliste, kein Vivat; keine Herablassung; keine gemischte Gesellschaft, kein neues Gesangbuch, kein bürgerlicher Stern, nichts, nichts konnte mich je beschwichtigen«.[3]


Inhaltsverzeichnis

Einleitung,  S. 7

Die »langen Wellen« der Frauenbewegung —
Traditionslinien und unerledigte ,  S. 12

National oder International: 
Die internationalen Beziehungen der
deutschen bürgerlichen Frauenbewegung, S. 39

»Fern von jedem Suffragettentum« —
Frauenpolitik nach 1945, eine Bewegung von Frauen?  S. 62

»Halbe Demokraten« — Halbierte Demokratie?
—Frauenbewegung und Demokratie von 1848 bis heute, S. 88

Paragraph 218 und kein Ende:
Der Beitrag der Frauenbewegung zum Diskurs über eine andere Moral,  S. 106

Menschenrechte sind Frauenrechte —
Alte Fragen und neue Ansätze feministischer
Rechtskritik,  S. 129

Atempause: Die aktuelle Bedeutung der Frauenbewegungen
für eine zivile Gesellschaft,  S. 157

Die Töchter der Emanzipation  –
Das Generationenproblem in der Frauenbewegung S.179
Anmerkungen,  S. 194

Quellen S. 229

Danksagung,  S. 231


[1] Margarete Susman: Das Frauenproblem in der gegenwärtigen Welt. In: Dies: Das Nah- und Fernsein des Fremden. Essays und Briefe,  hg. und mit einem Nachwort versehen von Ingeborg Nordmann, Frankfurt/Main, 1992, S. 143-167, hier S. 147

[2] Martha Nussbaum: Onora O´Neill. Gerechtigkeit, Geschlechterdifferenz und internationale Grenzen. Ein Kommentar. In: Herta Nagl-Docekal, Herlinde Pauer-Studer (Hg.): Politische Theorie. Differenz und Lebensqualität. Frankfurt/Main, 1996, S. 451-468, hier S. 465

[3] Rahel Varnhagen: Gesammelte Werke, Bd. III. Rahel. Ein Buch des Andenkens für ihre Freunde. Hg. v. Konrad Feilchenfeldt, Uwe Schweikert, Rahel E. Steiner. München, 1983, S. 445

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Unerhört

Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung
Unter Mitarb. v. Ulla Wischermann
Reinbek: Rowohlt 1990
680-ISBN 3 499 18377 3


Aus dem Vorwort (1990)

Das Buch will einen Überblick verschaffen über die Geschichte der deutschen Frauenbewegung in einem Zeitraum von 100 Jahren und in ihre verschiedenen Richtungen (zwischen 1830 und 1933). Es versucht, diese «versäumte Lektion» vornehmlich aus den Quellen der Frauen­bewegung, den bisher sehr verstreuten Zeugnissen und Selbstdeutungen der beteiligten Frauen, zu rekonstruieren und die Geschichte der Bewegung als Teil der Sozialgeschichte und im politischen Zusammenhang zu verstehen. Meine Perspektive ist eine persönliche, die ihren Standort nicht verhehlt, sich gleichwohl um Gründlichkeit und Nachprüfbarkeit bemüht. Das Unterfangen ist dennoch nur ein erster Schritt und will insbesondere Lust machen, weiterzulesen und weiter zu forschen, um die Spuren endlich zu sichern, die nach Krieg und politischen Katastrophen verschüttet bzw. von der Geschichtswissenschaft bisher nicht beachtet wurden. Und es bleibt noch viel zu tun.

Inhalt

Vorbemerkung

  1. Kapitel
    Um 1830: Voraussetzungen und erste Schritte
    1. «So weltbewegend wie die Anlegung der Eisenbahnen!»
      • Die Erfindung der Streichhölzer
      • Frauenalltag
      • Lichtmachen
    2. «Wenn die Zeiten gewaltsam laut werden …!»
      • Blick über die Grenzen: Die Frühsozialistinnen und die Saint-Simonistinnen
      • Deutsche Zustände
    3. «Wo der Mangel an Freiheit fühlbar wird, kann es auch kein Glück geben!»
      • 1843: Ein Jahr des Aufbruchs
      • Das Königsbuch von Bettina von Arnim
      • «Die Arbeitervereinigung» von Flora Tristan
      • Leserzuschriften
  2. Kapitel
    Um 1848: Vormärz und Revolution
    1. «Wir wollen lieber fliegen als kriechen.»
      • Emanzipierte und «Femme scandaleuse»
    2. «Seht ihr sie sitzen am Klöppelkissen …»
      • Soziale Not und soziale Fragen
    3. «Zum Volke gehören auch die Frauen»
      • Frauen auf den Barrikaden der Revolution
      • Formen weiblichen Widerstands
    4. «Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen …»
      • Politische Frauenzeitschriften
    5. «Assoziation für alle!»
      • Demokratische Frauenvereine
      • Frauenbildungsvereine
      • Arbeiterinnenvereine
  3. Kapitel
    1865-1871: Die Frauenbewegung organisiert sich
    1. «Verschneite Märzblüthen»
      • Pressezensur und Versammlungsverbot
    2. «Im Dienste der Humanität und des Socialismus»
      • Die Gründung des «Allgemeinen Deutschen Frauenvereins»
      • Die Leipziger Frauenkonferenz von 1865
    3. «Was wir nicht wollen…, ist die politische Emanzipation und Gleichberechtigung der Frauen»
      • Die Gründung des Lette-Vereins
      • Die Frauenfrage als soziale Frage
    4. «Das Vaterland erwartet, daß alle Frauen bereit sind, ihre Pflicht zu thun!»
      • Die «Vaterländischen Frauenvereine»
      • National oder pazifistisch?
  4. Kapitel
    1870er und 80er Jahre: Unter Klassenherrschaft und Patriarchat
    1. «Die Obrigkeit ist männlich»
    2. «Erwachet, Deutschlands Frauen»
      • Hedwig Dohm — eine radikale Vordenkerin
    3. «… ein stilles, viel zu unbekanntes Heldentum»
      • Die frühe Arbeiterinnenbewegung
      • Das Verhältnis von Arbeiter- zu Frauenbewegung
      • Arbeiterin contra Bürgerliche
    4. «Das Ewig-Weibliche zu retten»
      • Tendenzwende und Vereinsaktivitäten im «Allgemeinen Deutschen Frauenverein»
      • Über die Rechtsstellung der Frau
      • Arbeiterin contra Bürgerliche
      • Die Lohnverhältnisse der Frauenarbeit
    5. «Zwischen allen Stühlen» — Gertrud Guillaume-Schack, Frauenrechtlerin und Sozialistin
  5. Kapitel
    1888-1908: Die große Zeit der bürgerlichen Frauenbewegung – der Kampf um Frauenbildung
    1. «Als die erste Frau lesen lernte, trat die Frauenbewegung in die Welt»
      • Die «Gelbe Broschüre»
    2. «Laß dich gelüsten nach der Männer Bildung, Kunst, Weisheit und Ehre.»
      • Verschiedene Initiativen und der «Frauenverein Reform»
    3. «Wie vieler Augen waren auf sie gerichtet!»
      • Die ersten Abiturientinnen und Studentinnen
      • Ärztinnen, zum Beispiel Franziska Tiburtius
    4. «… Anregung zu geben, Aufklärung zu bringen, Lücken auszufüllen…»
      • Der Aufschwung der Frauenbewegung um 1890
  6. Kapitel
    1894-1908: Blütezeit und Richtungskämpfe
    1. «Unser Programm muß ein gemäßigtes sein»
      • Die Gründung des «Bundes Deutscher Frauenvereine»
      • Die Arbeitsweise des «Bundes Deutscher Frauenvereine»
    2. «Reinliche Scheidung… zwischen bürgerlicher Frauenrechtelei und Arbeiterinnen bewegung»
      • Spiegel der Klassengegensätze
      • Der Internationale Kongreß von 1896
    3. «Nur mit der proletarischen Frau wird der Sozialismus siegen»
      • Die «Ära Zetkin»
      • Die sozialistische Frauenemanzipation: Theorie und Praxis
      • Kontroversen
    4. «Auflehnung gegen Gottes Ordnung»? — Die konfessionelle Frauenbewegung
      • Der «Deutsch-Evangelische Frauenbund» (DEF)
      • Der «Katholische Frauenbund Deutschlands» (KFD)
      • Der «Jüdische Frauenbund» (JFB)
    5. «Sie müssen dies dem Kaiser sagen» — Der Weltkongreß 1904 in Berlin
  7. Kapitel
    1894-1908: Die Radikalen im Kampf um Recht und gegen doppelte Moral
    1. Weil «… aus lauter Bischens… doch nur etwas An- und Zusammengeflicktes wird»
      • Die erste Stimmrechtsversammlung in Berlin 1895
      • «Frauenlandsturm» gegen das BGB
    2. «Wir verstehen diesen Kampf ums Recht und ums Dasein»: Praktische Solidarität
      • Der Streik der Konfektionsarbeiterinnen
      • «Recht auf Sitzen»
      • Das Elend der Kellnerinnen
      • Die Dienstbotenbewegung
    3. «Das, was sie Liebe nennen» oder: Liebe und doppelte Moral
      • Die Gründung des «Verbandes Fortschrittlicher Frauenvereine»
      • Gegen die staatliche Duldung der Prostitution
      • Das erste Frauenzentrum in Hamburg
      • Geschlechtsjustiz
    4. «Klarer zeigt sich… nirgends die ganze Brutalität menschlicher Zustände als auf sexuellem Gebiet»
      • Eine neue Ethik
      • Der «Bund für Mutterschutz und Sexualreform»
      • Diskussion über den § 218
      • Zwischenbemerkung
  8. Kapitel
    1908-1918: Der Krieg als «Schrittmacher» der Emanzipation?
    1. «Freie Bahn für die politische Betätigung der Frau»
      • Das Reichsvereinsgesetz von 1908
      • Frauenbewegung und Liberalismus
      • Der Grundsatz politischer Neutralität
      • Noch einmal: das Frauenstimmrecht
    2. «Heldinnen des Leids» — Frauen an der Heimatfront
      • Der «Nationale Frauendienst»
      • Sozialarbeit als Beruf
      • Frauen im Kriegsamt
      • Frauen als Kriegsgewinnlerinnen?
    3. «Kampf für die Gewalt des Rechts gegen das Recht der Gewalt»
      • Der internationale Frauenkongreß 1913 in Den Haag
    4. «Die Zwillingsschwester des Krieges ist die Not»
      • Die internationale Friedenskonferenz sozialistischer Frauen 1915 in Bern
    5. «Abdankung des Kaisers, Ausbruch der Revolution … Ich sterbe als Republikanerin»
      • Endlich: das Frauenstimmrecht
  9. Kapitel
    1919-1933: Etablierung und Ende der Bewegung
    1. «Grundsätzlich gleichberechtigt» — Staatsbürgerin und Wählerin
      • Die ersten Wahlergebnisse
      • Über das Wahlverhalten der Frauen in der Weimarer Republik oder: Haben die Frauen Hitler an die Macht gebracht?
    2. «Es wird uns nicht einfallen, unser Frauentum zu verleugnen, weil wir in die politische Arena getreten sind»
      • Parlamentarische Frauenarbeit
      • Verfassungsfragen
      • Frauengesetze
      • Das Beamtinnen-Zölibat
    3. »Frauen sind, nur weil sie Frauen sind, gegen jede brutale Gewalt.»
      • Frauen und Pazifismus
      • Die «Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit»
      • Internationale Beziehungen
    4. »Braves, dummes, kleines Bürgermädchen — arbeitest dir Spinnweben ins Gesicht»
      • Die «neue» Frau
      • Die weibliche Angestellte
      • Gegen den §218
      • Generationskonflikt: die Studentinnen
    5. «Unterdiesen Umständen beschlossen die Vertreterinnen…, den Bund Deutscher Frauenvereine mit sofortiger Wirkung aufzulösen»
    6. Wie ging es weiter? Ein Nachwort

Anhang

     Literaturverzeichnis

     Zeitschriftenverzeichnis

     Abbildungsnachweis

     Personenregister

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