Feminismus – als soziale Bewegung, kritische Theorie und Geschlechterpolitik

Vortrag anlässlich ‚25 Jahre Fachgruppe Frauen- und Geschlechterforschung der Gesellschaft für Musikforschung‘ im Herbst 2019
abgedruckt in: Jahrbuch für Musikwissenschaft, Bd. 13, hrsg. von Cornelia Bartsch u. Sarah Schauberger, Hildesheim-Zürich-NewYork 2022, S. 117-127.

Wo stehen wir heute nach 50 Jahren Frauen- und Geschlechterforschung?

Wenn ich mit dieser Frage den Aufbruch zu einer ›neuen‹ Frauenbewegung am Beginn der 1970er Jahre zum Ausgangspunkt meiner Überlegungen über Feminismus heute nehme, wäre es unangemessen, von dem Feminismus zu sprechen. Zu offensichtlich sind die Vielfalt und die Ausdifferenzierung in unter- schiedliche Feminismen, das Auseinandertreten von feministischer Theorie, Geschlechterforschung und Gleichstellungspolitik sowie die Vielfalt feministischer Projekte und Initiativen, die – wie die MeToo-Bewegung – in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit gefunden haben.
Die einmal vorausgesetzte »Dreieinigkeit« von Frauenbewegung, Frauen- und Geschlechterforschung und Gleichstellungspolitik gehört offensichtlich der Vergangenheit an.

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Rezension von Rolf Löchel aus Literaturkritik.de

Dimensionen feministischer Rechtskritik
Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2018

Recht ist ein Spiegel gesellschaftlicher Machtverhältnisse, zugleich eröffnet es Wege, diese Verhältnisse zu verändern. Seit dem 19. Jahrhundert haben Frauenbewegungen als Motoren sozialen Wandels politische Widersprüche und soziale Ungleichheiten aufgezeigt und andere Standards für Gerechtigkeit eingeklagt. „Für eine andere Gerechtigkeit“ diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung, ohne Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie aus den Augen zu verlieren. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit verstehe ich nicht als absolutes Prinzip, sondern als relationales und dynamisches Konzept. Denn Rechte sind kein Haben oder Besitz, sie müssen vielmehr im jeweiligen Kontext immer wieder erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden

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Rezension von Claudia Kraft aus L’Homme (2, 2020)

Rezension von Claudia Kraft aus L’Homme (2, 2020):

Ute Gerhard glaubt an die positive Veränderungskraft einer liberalen Rechtsordnung. Sie ist aber zugleich überzeugt, dass nur eine feministisch informierte Rechtskritik den emanzipativen Charakter des Rechts zum Tragen kommen lässt. Ihr wissenschaftliches Oeuvre ist der Beleg dafür, dass die Zusammenschau von feministischer Rechtskritik, sozialwissenschaftlicher Geschlechterforschung und historischen Analysen von Geschlecht und Recht wissenschaftlich produktiv und gesellschaftspolitisch ausgesprochen relevant ist. In der vorliegenden Aufsatzsammlung erweist sie sich als eine ebenso politisch eingreifende wie rechts-, sozial- und geschichtswissenschaftlich beschlagene Analytikerin, die in der Sprache des Rechts keine Replikation eines repressiven Systems sieht, sondern ein machtvolles Instrument zur Behandlung struktureller Benachteiligung, die aus einer noch immer hierarchischen Geschlechterordnung resultiert.

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Rezension von Katrin Meyer

Ein Plädoyer für die Sprache der Menschenrechte.
Ute Gerhard zur Geschichte und Aktualität feministischer Rechtskritik

in: ethik und gesellschaft 1/2020

Wer verstehen will, wie sich in europäischen Gesellschaften das Prinzip der Rechtsgleichheit historisch und systematisch entwickelt hat, kann die Geschichte feministischer Bewegungen und Theoriebildungen nicht außer Acht lassen. Insbesondere die Geschichte der feministischen Rechtskritik macht deutlich, welches Potenzial dem Gleichheitsprinzip als Grundlage der Entfaltung und Ausweitung der Menschenrechte innewohnt, aber auch, wo seine Kehrseiten und Fallstricke liegen. Feministische Visionen von Gerechtigkeit haben in der einen oder anderen Weise immer mit den Grenzen des abstrakten Gleichheitsprinzips gerungen und auf ein Problem aufmerksam gemacht, das für jede Überwindung gesellschaftlicher Diskriminierung relevant ist: Substanzielle Gleichstellung kann nicht auf formale Rechtsgleichheit und Antidiskriminierung reduziert werden, sondern muss materielle, soziale und politische Gleichstellung miteinbeziehen. Das bedeutet auch, dass Gleichheit, insbesondere zwischen Geschlechtern, nicht einfach den weißen männlichen bürgerlichen Standard von Lebens- und Arbeitsformen zum allgemeinen Maßstab erheben darf. Rechtsgleichheit muss auf die unterschiedlichen sozialen Ausgangsbedingungen von Menschen Rücksicht nehmen und Gleichheit auch für ›Ungleiche‹ garantieren können.

Ute Gerhard, die bis 2004 Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt Frauen- und Geschlechterforschung an der Goethe- Universität Frankfurt am Main war, hat seit den 1980er-Jahren mit zahlreichen Forschungen zu einem feministischen Verständnis von Recht und Geschlechtergerechtigkeit beigetragen. Der 2018 erschienene Band Für eine andere Gerechtigkeit. Dimensionen feministischer Rechtskritik versammelt ältere und neuere Texte Gerhards zu dieser Thematik und bietet einen vertieften Überblick über den aktuellen Stand und die Entwicklung von Frauenrechten bis zur Gegenwart. Im Zentrum des Buches steht die These, dass das Recht trotz aller Begrenzungen ein entscheidendes Instrument – eine »befreiende Kraft« (14) – ist, um eine geschlechtergerechte Gesellschaft zu gestalten und auch in Zukunft weiterentwickeln zu können.

Der Band setzt drei Schwerpunkte. Im ersten Teil (19–132) geht es um systematische Überlegungen zum Verhältnis von Feminismus und Recht. Im Aufsatz ›Nicht nur Gleichberechtigung – Frauenbewegung, Feminismus und Geschlechterpolitik in der Bundesrepublik‹ rekonstruiert Gerhard die unterschiedlichen Entwicklungen und thematischen Verschiebungen der seit den 1970er-Jahren einsetzenden Neuen Frauenbewegung in Westdeutschland und der gegenläufig dazu betriebenen Frauenpolitik in Ostdeutschland sowie neuere Entwicklungen in feministischen Theorien, die insbesondere seit den 1990er-Jahren durch den dekonstruktivistisch-poststrukturalistischen Ansatz von Judith Butler und der queer theory geprägt wurden. Dass dabei, so Gerhards Einschätzung, das Recht im poststrukturalistischen Feminismus »diskreditiert« (57) werde, hält sie für einen schwerwiegenden Fehler, da es das emanzipatorische Potenzial von Recht unterschätze.

Im Aufsatz ›Wozu Menschenrechte? Über Unrechtserfahrungen oder das Aussprechen einer Erfahrung mit Recht, das (bisher) keines ist‹ macht Gerhard deutlich, dass der internationale Menschenrechtsdiskurs, wie er mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 angestoßen wurde, Frauen überhaupt erst die Möglichkeit bot, Unrechtserfahrungen zu benennen und öffentlich zu machen. Für Gerhard gilt: »Unrechtserfahrungen brauchen eine Sprache, um als solche formuliert zu werden.« (97) Dass die universalen Menschenrechte eine solche Sprache bieten, schließt nicht aus, dass deren Umsetzung umstritten und Vorbehalten ausgesetzt ist. Gerhard beschreibt den schwierigen Weg der Institutionalisierung von Frauenrechten seit den 1970er-Jahren in Bezug auf die Meilensteine der internationalen (Frauen-)Konferenzen in den 1980er- und 1990er-Jahren (u.a. Nairobi 1983, Wien 1993, Peking 1995) und der Ausarbeitung von internationalen Übereinkommen, insbesondere der Frau- enrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women), die 1979 von der UNO- Generalversammlung verabschiedet wurde und als »Magna Charta der Frauenrechte« (108) gilt – eine Charta notabene, die bis heute von den USA nicht ratifiziert wurde.

Für die Ausarbeitung einer internationalen feministischen Agenda besonders wichtig waren auch die in den 1980er-Jahren geführten Debatten zwischen Frauen aus dem globalen Süden und Norden, in denen es um eurozentristische und postkoloniale Vorstellungen von individueller Gleichheit und reproduktiven Rechten ging. Der Satz »Frauenrechte sind Menschenrechte«, der im Abschlussdokument der 4. Weltfrauenkonferenz 1995 in Beijing formuliert wurde, ist für Gerhard darum bedeutsam, weil damit die als privat und partikular abgewerteten Unrechtserfahrungen von Frauen in das Konzept von Menschenrechten Eingang finden konnten. Das Statement war keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis von zähen Verhandlungen zwischen Staaten, NGOs und religiösen Autoritäten, die sich gegen die Ausweitung von Genderrechten auf nicht normierte Sexualitäten und Geschlechtsidentitäten wehrten. Dass mehr als zwanzig Jahre nach Peking bezogen auf den Schutz von Frauen vor Gewalt und Diskriminierung »Ernüchterung« (124) eingetreten ist, schließt für Gerhard nicht aus, dass Frauen- und Menschenrechte gerade in der heutigen Zeit, die von Krieg und Terror sowie rechtsextremen und antifeministischen Politiken bedroht ist, umso stärker verteidigt werden müssen. Frauen- und Menschenrechte dürften, so Gerhard, nie als »Luxusproblem« (124) behandelt werden. Dabei kommt zum Tragen, was Gerhard an anderer Stelle als doppelte Dimension des Feminismus definiert: dass es dabei um die »Befreiung« jeder einzelnen Frau, aber auch um eine »grundsätzliche Veränderung der Gesellschaft« hin zu einer gerechten Ordnung gehe (78).

Im zweiten Teil des Buches (133–248) behandelt Gerhard die Geschichte der Frauenrechte und der feministischen Kämpfe im 19. und 20. Jahrhundert. Der Beitrag ›Der Kampf um das Frauenwahlrecht – Deutschland und England im Vergleich‹ beschreibt die unterschiedlichen Entwicklungen in beiden Ländern. In England formieren sich bereits früh, ab Mitte des 19. Jahrhunderts, organisierte Frauenvereine, die aus einer ›besitzindividualistischen‹ Perspektive mit dem Slogan ›no taxation without representation‹ (198) für das Frauenwahlrecht kämpfen, während dieser Prozess in Deutschland erst einige Jahrzehnte später einsetzt. Mitverantwortlich dafür war auch, dass den Frauen in Deutschland nach 1848 während Jahrzehnten die organisierte, politische Vereinstätigkeit verboten wurde. Gerhard weist zudem auf die unterschiedlichen Strategien in beiden Ländern hin. Die Frauenorganisationen in Großbritannien bildeten übergreifende Koalitionen. Sie fanden sich zu einem pragmatischen Konsens, indem sie für Frauen – analog zum Männerwahlrecht – ein an Besitz gebundenes Wahlrecht einforderten. In Deutschland dagegen zerstritten sich über diese Frage des limitierten oder allgemeinen Wahlrechts die deutschen Frauenvereine in der Hochphase der Frauenbewegung zwischen 1880 und 1914 »bis zur politischen Handlungsunfähigkeit« (211).

Bedenkenswert ist dabei auch, dass die Etablierung des Frauenstimmrechts in den europäischen Ländern letztlich bezugslos zur Dauer der feministischen Kämpfe oder gar demokratischen Traditionen erfolgte. So wurde das allgemeine Frauenwahlrecht in Großbritannien erst 1928, in Deutschland dagegen schon 1918 eingeführt. Ganz allgemein zeigt sich nach Gerhard an der unterschiedlichen Entwicklung des Frauenwahlrechts in Europa die grundsätzliche Ambivalenz oder »Doppelnatur von Recht« (217): Das Wahlrecht ist sowohl Ergebnis und Ausdruck von gesellschaftlichen Machtstrukturen, die es reproduziert und stabilisiert, als auch ein Mittel zur individuellen und kollektiven Ermächtigung. Tatsächlich wurde der feministische Kampf für das Frauenwahlrecht nach 1914 in Großbritannien und in Deutschland (auch) zur Konsolidierung nationalistischer oder gar mili- taristischer Politiken eingesetzt. Dennoch bleibt das Wahlrecht für Gerhard »das Paradigma von Rechten überhaupt« (218). Ausgehend von ihren Analysen drängt sich heute die Schlussfolgerung auf, dass Gleichberechtigung im umfassenden Sinn nur denkbar ist, wenn alle Mitglieder einer Gesellschaft das Recht und die materiellen Ressourcen für politische Teilhabe erhalten und weder durch ihren sozialen Status noch durch Nationalität und Ethnizität ausgeschlossen werden. Dabei ist auch hier im Blick zu behalten, worauf Gerhard mit einem Zitat von Otto Kirchheimer aufmerksam macht, dass nämlich politische Teilhabe immer auch Gefahr läuft, »eine bestehende Gesell- schaftsordnung zu erhalten« (217).

Im dritten Teil des Bandes (249–348) geht Gerhard näher auf gesellschaftskritische Debatten ein, die aus einer Geschlechterperspektive besonders aktuell sind. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit neuen vielfältigen Familien- und Lebensformen, die Gerhard im Beitrag ›Die neue Geschlechter(un)ordnung – Feministische Perspektiven auf Ehe und Familie‹ rekonstruiert. Sie skizziert unterschiedliche Familien- und Wohlfahrtsregimes in westeuropäischen Ländern, die Geschichte der Familienpolitik in der ›alten‹ BRD sowie die aktuelle Rechtslage für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Deutschland, wobei sie feststellt, dass das europäische Recht hier offensichtlich »zum Motor der Veränderung« (307) und der Anpassung an neue gesellschaftliche Verhältnisse wurde. Die Vorstellungen von Familie und Ehe werden heute in Deutschland in familienpolitischen Kontexten auch als freigewählte Netzwerke und Fürsorgebeziehungen verstanden, die von den traditionellen Vorstellungen einer ›natürlichen‹ Familie abgelöst werden. Dabei, so Gerhard, bleibt als zentrale Aufgabe der Gesetzgebung weiterhin die Frage, wie das Recht auf Privatheit (insbesondere bezogen auf Datenschutz und den Schutz der Wohnung) mit der Garantie subjektiver Freiheits- und Gleichheitsrechte vermittelt werden kann. Diese subjektiven Grundrechte müssen auch in privaten Räumen, Beziehungsnetzen und Fürsorgeverhältnissen geachtet werden. Wo diese Achtung fehle, so argumentiert Gerhard mit der Philosophin Beate Rössler, handle es sich eben gerade nicht um Fürsorge- und Liebesbeziehungen. Es gehe also nicht um die Frage, wie weit familiäre, private Beziehungen den öffentlichen Gerechtigkeitsprinzipien genügen müssen, sondern vielmehr um die Einsicht, dass Beziehungen, die den Gleichheits- und Freiheitsansprüchen aller Beteiligten nicht gerecht werden, keine Liebes- und Fürsorgebeziehungen sind.

Im letzten Aufsatz des Bandes mit dem Titel ›Das Konzept fürsorglicher Praxis – Care als sozialpolitische Herausforderung moderner Gesellschaften‹ untersucht Gerhard, wie das Prinzip von Care zu einer gesellschaftspolitisch-normativen Leitlinie werden kann. Gefordert ist dabei eine gesellschaftliche Reorganisation von Care-Arbeit, die Gerhard als »Zusammenfassung all der familialen und beruflichen Haushalts-, Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegetätigkeiten« (322) definiert, für die »traditionell Frauen zuständig sind« (322). Die Reorganisation dieser Aufgaben ist einerseits geschlechterpolitisch relevant, weil auch heute noch die Verantwortung für (unbezahlte) Care- Arbeiten mehrheitlich Frauen zugewiesen wird. In dieser geschlechtsspezifischen und – bezogen auf die vielen Migrant*innen im Pflegebereich – internationalen Arbeitsteilung liegt nach Gerhard einer der »Dreh- und Angelpunkte sozialer Ungleichheit im Geschlechterverhältnis« (326). Andererseits wird Care von Gerhard auch als einklagbares Grundrecht konzipiert, das – wenn es für Pflegende und Gepflegte gleichermaßen gelten soll – eine grundlegende Neuorganisation der Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen und der Ausrichtung öffentlicher Sozialpolitik verlangt. Hilfreich für diesen Paradigmenwechsel sind nach Gerhard Konzepte, die Care mit einer Neudefinition von Bürgerrechten (Citizenship) verbinden (vgl. 341). Care als Vision einer »sozialen Praxis und Ethik der Fürsorglichkeit« (319) verweist dabei auch auf ein anderes Menschenbild als jenes, das die westliche Philosophie und Jurisprudenz über Jahrhunderte geprägt hat und das vom autonomen und unabhängigen Individuum ausgeht. In solchen Vorstellungen, so Gerhard, wird »die männliche Lebens- und Denkweise zum Maß aller Dinge und Menschlichkeit erhoben« (354).

Gesamthaft gesehen bietet das Buch von Ute Gerhard eine umfassende und allgemein verständliche Darstellung der Theoriegeschichte des Feminismus im 20. Jahrhundert, der Entwicklung von Frauenrechten seit den Anfängen des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart sowie der langen und weitverzweigten Geschichte internationaler Frauenorganisationen. Es eignet sich darum auch besonders gut als fundierte Einführung und Überblicksdarstellung in diese geschlechtertheoretisch und gesellschaftspolitisch wichtige Thematik. Gerhards Perspektive ist dabei eindeutig und konsequent auf das Verhältnis von Frauen und Recht und damit auf die Bedeutung rechtlicher Institutionen für eine feministische Politik gerichtet. Gerhard interessiert sich für die Kontinuität, die Konfliktlinien und die Beharrlichkeit, mit der sich feministische Anliegen mithilfe der Sprache des Rechts in konkrete gesellschaftliche Institutionen einfügen lassen und dadurch wirkmächtig werden. Ausgeklammert bleiben dabei theoretische und methodologische Überlegungen, wie etwa jene zur Bedeutung von Transgender und Transsexualität und den damit verbundenen Her- ausforderungen für aktuelle feministische Politiken. Hier wäre es produktiv, die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen nicht nur von Cis- und Trans-Frauen, sondern auch von Trans*Personen und sexuellen Minderheiten in den Blick zu nehmen und die unterschiedlichen Unrechtserfahrungen miteinander zu verknüpfen. Wenn es ein Ziel intersektionaler, queer-feministischer Politik ist, die Gleichheit der Menschenrechte gerade für die ›Ungleichen‹ zu garantieren, so verlangt diese Aufgabe eine kontinuierliche Offenheit und Sensibilität für alle Formen des Sprechens, in denen sich Ansprüche auf ein Menschenrecht artikulieren, ›das (bisher) keines ist‹.

Katrin Meyer (2020), (*1962, Prof. Dr. phil., Departement Künste, Medien, Philosophie, Universität Basel, und Oberassistentin für Gender Studies an der Universität Zürich)
Rezension: Ein Plädoyer für die Sprache der Menschenrechte. Ute Gerhard zur Geschichte und Aktualität feministischer Rechtskritik. (Ethik und Gesellschaft 1/2020: Kritik der Identitätspolitik).

Download unter: https://dx.doi.org/10.18156/eug-1-2020- rez-3 (Zugriff am 30.11.2020).

➜ Weitere Rezensionen

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Frauenbewegung und Feminismus

Eine Geschichte seit 1789
München: C.H.Beck [zuerst 2009] 5. Aufl. 2022

Das Buch im knappen Format der Reihe „Wissen“ im C.H.Beck-Verlag will einen Überblick verschaffen, es kann als Einstieg und als Studienbuch dienen. Dazu ist es in der 4. Auflage um ein Verzeichnis der verwendeten Literatur und ein Personenregister ergänzt worden. Außerdem erzählt das letzte, aktualisierte Kapitel die Geschichte von Frauenbewegung und Feminismus bis in die Gegenwart.
Beginnend mit dem Aufbruch der Frauen in der Französischen Revolution werden hier die verschiedenen Stationen und Strömungen der Frauenbewegung vorgestellt

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Das Cornelia Goethe Centrum stellt sich vor

Das Cornelia Goethe Centrum ist eine Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt, die Raum bietet für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen Fragestellungen. Es wurde 1997 unter dem Namen „Zentrum für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse“ gegründet und hat am 7. Dezember 2000 anlässlich des 250. Geburtstages von Cornelia Goethe den neuen Namen Cornelia Goethe Centrum erhalten. Mit dieser Namensgebung hat Johann Wolfgangs jüngere Schwester

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Working Mothers in Europe

A Comparison of Policies and Practices
Edited Ute Gerhard, Trudie Knijn u. Anja Weckwert, Cheltenham/Northhampton: Edward Elgar 2005

Working Mothers in Europe combines comparative perspectives on social policies with analyses of mother’s practices as evidenced in macro data and as explored in country bases case studies. Social policy research has emphasised the impact of particular welfare systems and their policies on women’s integration into the labour market and the organisation of care and work. However, the authors argue that the policies are not the only factor, and, hitherto, we have very little knowledge of the precise interactions between social policies and social practices of individuals and families

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Frauen in der Geschichte des Rechts

Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart
Herausgegeben von Ute Gerhard
Verlag C.H. Beck, München 1997

Dieses Buch dokumentiert erstmals unseren Stand des Wissens über die Rechtsstellung von Frauen im deutschsprachigen Raum seit der Frühen Neuzeit. Es stellt die Frage, ob und inwieweit rechtliche Normen für Männer und Frauen unterschiedliche Geltung beanspruchten, ob und wie diese Differenzen begründet wurden und in welcher Weise sich die Begründungen wie auch das positive Recht selbst im Lauf der Zeit verändert haben. Untersucht werden aber nicht nur die Rechtsnormen

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Erwerbstätige Mütter

Ein europäischer Vergleich
Herausgegeben von Ute Gerhard, Trudie Knijn u. Anja Weckwert, C.H.Beck, München 2003

Wenn in Deutschland über erwerbstätige Mütter und ihre Probleme gesprochen wird, dann fehlt es oft an Kenntnis, wie die europäischen Nachbarländer diese Probleme gelöst haben. Daher wählt das Buch einen zweistufigen Ansatz, der sowohl einen Vergleich europäischer Wohlfahrtssysteme umfasst als auch die Alltagspraxis von erwerbstätigen Müttern auf der Grundlage länderbezogener Fallstudien untersucht. Der Band wendet sich an all diejenigen, die die Berufstätigkeit von Müttern und die Belange der Kinder als gesellschaftliche und nicht nur individuell zu lösende Aufgabe verstehen.

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Dem Reich der Freiheit werb ich Bürgerinnen

Die Frauen-Zeitung von Luise Otto
Herausgegeben und kommentiert von Ute Gerhard, Elisabeth Hannover-Drück und Romina Schmitter
Frankfurt /Main, Syndikat Verlag, (1979). 337 SS

„Es ist ein eindringliches Erlebnis“, schrieb Helene Lange im Jahr 1927 in der Zeitschrift Die Frau, „wenn eine Zeitschrift, die fast der Welt der Legende angehört, plötzlich in ihren beiden wohlerhaltenden Bänden vor einem liegt.“ So ähnlich ging es mir, nachdem ich jahrelang nach dem für die Anfänge einer Frauenbewegung in Deutschland so wichtigen Dokument gefahndet hatte und 1976 endlich – nach umständlichen Genehmigungsverfahren und Intourist-Buchung – die Frauen-Zeitung in der Dresdener Landesbibliothek in den Händen hielt. Dabei zeigte sich, dass

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Für eine andere Gerechtigkeit

Dimensionen feministischer Rechtskritik
Frankfurt/New York: Campus Verlag, 2018

Recht ist ein Spiegel gesellschaftlicher Machtverhältnisse, zugleich eröffnet es Wege, diese Verhältnisse zu verändern. Seit dem 19. Jahrhundert haben Frauenbewegungen als Motoren sozialen Wandels politische Widersprüche und soziale Ungleichheiten aufgezeigt und andere Standards für Gerechtigkeit eingeklagt. „Für eine andere Gerechtigkeit“ diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen des Rechts als Mittel politischer Einmischung, ohne Geschlechtergerechtigkeit als konkrete Utopie aus den Augen zu verlieren. Den Rechtsgrundsatz der Gleichheit versteht die Autorin nicht als absolutes Prinzip, sondern als relationales und dynamisches Konzept. Denn Rechte sind kein Haben oder Besitz, sie müssen vielmehr im jeweiligen Kontext immer wieder erkämpft, verteidigt und neu verhandelt werden

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„In den Brüchen der Zeit…“ 100 Jahre Frauenstudien an der Universität Frankfurt am Main

Festvortrag auf der interdisziplinären Konferenz „Ausschließende Einschließung? 100 Jahre Frauen und Wissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main“ des Cornelia Goethe Centrums anlässlich des 100jährigen Jubiläums der Universitätsgründung.

In den Brüchen der Zeit… ist das Zitat eines Titels der Zeitschrift Feministische Studien, die im Jahr 1982 mit ihrer ersten Nummer erschien und deren Redaktion ich das Glück hatte anzugehören – und zwar im debattierfreudigen Kreis einer Reihe von Wissenschaftlerinnen, von denen mehrere wenig später die erste Generation der Frauenprofessuren in der BRD besetzen sollten

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Differenz und Gleichheit

Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht
Herausgegeben von Ute Gerhard, Mechthild Jansen, Andrea Maihofer, Pia Schmid, Irmgard Schultz, Frankfurt am Main: Ulrike Helmer 1990

Die großen Ideen der Freiheit und Gleichheit aller Menschen – also auch der Frauen — haben bis heute vorrangig dem bürgerlichen Mann gegolten. Das Zeitalter der Aufklärung eröffnete den Frauen zwar Anwartschaft auf Rechtsgleichheit, aber gleichzeitig setzte eine neue Geschlechterideologie das weibliche Geschlecht mit Unvernunft und Natur gleich. Frauen wurden aus der politischen Öffentlichkeit verdrängt und ins Haus verwiesen.
Die Einsicht in diese »Geschlechter-Dialektik der Aufklärung« läßt Frauen eine eigene Debatte um das »Ende der Aufklärung« und die »Moderne« führen

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Rechtsalltag von Frauen

Herausgegeben von Ute Gerhard und Jutta Limbach, Frankfurt/M.: Suhrkamp 1988

Wer sich die Verwirklichung der Rechtsgleichheit von Frauen zur Aufgabe macht, muss damit rechnen, entweder „offene Türen einzurennen“ oder auf hartnäckigen Widerstand zu stoßen; in jedem Fall sind Irrwege und Missverständnisse kaum zu vermeiden. Das liegt zum einen daran, dass die Gleichstellung von Frauen im Recht und durch Gesetz bereits ein altes, wenn nicht altmodisches Problem ist, das auch in Deutschland seit mehr als hundert Jahren auf der politischen Tagesordnung steht. Trotz wichtiger Rechtserrungenschaften — Frauenwahlrecht, Gleichheit von Mann und Frau als Verfassungsnorm — wird dennoch niemand behaupten wollen, dass die Gleichberechtigung der Frauen hier und heute verwirklicht sei

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Gleichheit ohne Angleichung

Frauen im Recht
München: Beck-Verlag 1990

Das Buch untersucht die anhaltenden Schwierigkeiten, Rechtsgleichheit für Frauen herzustellen, und zwar aus rechtstheoretischer, historischer und soziologischer Perspektive. Sie geht der Frage nach, was Gleichberechtigung heißt und inwieweit das tradierte Konzept der Gleichheit als Menschenrecht überhaupt noch zur Formulierung der Ansprüche taugt, die Frauen heute an die gegenwärtige Gesellschaft stellen. Denn die Forderung nach Rechtsgleichheit der Frauen meint nicht die Angleichung an die Mannesstellung, die Übernahme männlicher Lebens- und Arbeitsweise, vielmehr sollte sie sich an einem für Männer und Frauen möglichen Maß von Freiheit und Gleichheit orientieren

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Gendering Citizenship in Western Europe

New challenges for citizenship research in a cross-national context

Ruth Lister, Fiona Williams, Anneli Anttonen, Jet Bussemaker, Ute Gerhard, Jacqueline Heinen, Stina Johansson, Arnlaug Leira, Birte Siim and Constanza Tobio, with Anna Gavanas
Bristol: The Policy Press 2007

This is a collectively written, interdisciplinary, thematic cross-national study, which combines conceptual, theoretical, empirical and policy material in an ambitious and innovative way to explore a key concept in contemporary European political, policy and academic debates.
The first part of the book clarifies the various ways that the concept of citizenship has developed historically and is understood today in a range of Western European welfare states. It elaborates on the contemporary framing of debates and struggles around citizenship. This provides a framework for three policy studies, looking at: migration and multiculturalism; the care of young children; and home-based childcare and transnational dynamics

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Abschied vom männlichen Familienernährer – zur Geschichte eines langsam verschwindenden Geschlechtermodells

Vortrag auf der Gleichstellungstagung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung am 17. und 18. September 2015 in Berlin: Genderungleichheiten in der Arbeit

„Was der Feminismus nicht gewollt hat“, lautete kürzlich eine Überschrift im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung (vom 28. August 2015). Der fesche, etwas wirre, in der Sache gleichwohl zutreffende Artikel behandelte das Armutsrisiko alleinerziehender Mütter, die Vorurteile und Schwierigkeiten, als Single-Mutter einen Job zu finden, ihre Mehr-Belastung und Mehr-Arbeit. Erleichtert wird notiert: „Es ist keine Schande mehr, wenn eine Frau ohne Partner ein Kind aufzieht.“ Doch die wiederholten Anspielungen auf den Feminismus, schließlich die Schlussfolgerung, „der Plan der Frauenbewegung sah anders aus“, suggerieren, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen der Armut alleinerziehender Mütter und der Emanzipationsbewegung der Frauen

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Atempause

Feminismus als demokratisches Projekt
Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1999

Viel Opportunistisches ist zu lesen über das Ende der Frauenbewegung und über den angeblich real nicht mehr existierenden Feminismus, in das sich Schadenfreude, aber auch Anbiederung mischt. Für kein anderes Thema haben seit nun zwei Jahrhunderten die Gazetten immer wieder so bereitwillig Raum zur Verfügung gestellt wie für die Annonce, dass die »zigarrenrauchende« und »verrufene« Emanzipationsbewegung der Frauen, das unziemliche Gezeter der Suffragetten und Blaustrümpfe oder das Zeitalter der Frauenrechtelei und der »Emanzen« nun endlich überwunden sei. Auffällig ist, dass in diesen Abgesängen

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Unerhört

Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung
unter Mitarb. v. Ulla Wischermann
Reinbek: Rowohlt 1990

Das Buch will einen Überblick verschaffen über die Geschichte der deutschen Frauenbewegung in einem Zeitraum von 100 Jahren und in ihre verschiedenen Richtungen (zwischen 1830 und 1933). Es versucht, diese «versäumte Lektion» vornehmlich aus den Quellen der Frauenbewegung, den bisher sehr verstreuten Zeugnissen und Selbstdeutungen der beteiligten Frauen zu rekonstruieren und die Geschichte der Bewegung als Teil der Sozialgeschichte und im politischen Zusammenhang zu verstehen. Meine Perspektive ist eine persönliche, die ihren Standort nicht verhehlt, sich gleichwohl um Gründlichkeit und Nachprüfbarkeit bemüht. Das Unterfangen ist dennoch nur ein erster Schritt und will insbesondere Lust machen, weiterzulesen und weiter zu forschen

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Verhältnisse und Verhinderungen

Frauenarbeit, Familie und Rechte der Frauen im 19. Jahrhundert
Frankfurt a.M. : Suhrkamp [zuerst1978] 4. Aufl. 1985

Die Unterdrückung der Frauen ist älter als die Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft und ihre Gesetzgebung. Wer pauschal und unhistorisch Patriarchalismus« oder »den Kapitalismus« als »soziale Konstante« oder »als Prinzip« kritisiert, wird die allerdings Jahrtausende alte Unterdrückung der Frauen weder wirklich erklären noch sie heute abschaffen können. Vielmehr ist zu prüfen, warum mit dem Aufgang der bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland die Frauen gegenüber den Männern erneut und erst recht ins Hintertreffen geraten sind. Dabei ist es wichtig, auf die Widersprüche zwischen veränderter Produktionsweise und neuer Abhängigkeit der Frauen, zwischen bürgerlicher Freiheit und Gleichheit einerseits und verhinderter Gleichberechtigung andererseits zu achten

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Debating Women’s Equality

Toward a Feminist Theory of Law from a European Perspective
New Brunswick NJ/London: Rutgers University Press, 2001

From the Foreword Linda M. G. Zerilli:
A European Perspective is an important contribution to feminist scholarship. Originally published in Germany, the book was written in a national context in which feminists have tended to view a rights-based strategy of social change as extremely limited and dangerously state centered. Although American feminists, in contrast, have and large accepted this legal strategy as an important dimension of political struggle, they too have raised concerns about the restrictions it places on feminist theory and practice. These concerns turn primarily on the question of difference: the difference between women and men, on one hand, and the differences among women, on the other hand

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Feministische Perspektiven in der Soziologie – Verschüttete Traditionen und kritische Interventionen*

Mittagsvorlesung auf dem 35. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Frankfurt am Main 2010

In der Geschichte der Soziologie ist es immer noch geboten, nach dem besonderen Beitrag von Frauen zu dieser Disziplin zu fragen, auch 100 Jahre nach Gründung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, zumal dann, wenn selbst in neuesten Veröffentlichungen anlässlich ihres Jubiläumskongresses die Geschichte der Soziologie wiederum als exklusiv männliche konstruiert wird. Dabei geht es mir nicht um

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Auf Kosten der Frauen

Frauenrechte im Sozialstaat
Herausgegeben von Ute Gerhard, Alice Schwarzer u. Vera Slupik, Weinheim: Beltz 1988

Diese Studie aus dem Jahr 1988, eine Kooperation von Expertinnen traditioneller Frauenpolitik und von Forscherinnen aus der neuen Frauenbewegung, ist die erste umfassende Analyse der gesetzlich verankerten Benachteiligung der Frauen im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik. Analysiert wird die Benachteiligung der Frauen in Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik (Ehegattensplitting), in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Kindergeldrecht, beim Erziehungsgeld und in der Sozialhilfe. In der Zusammenschau dieser verschiedenen Politikfelder zeigt sich: Die Benachteiligung der Frauen hat System

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